Hintergrund

IGEL wurde in erster Linie aufgrund der Erkenntnis initiiert, dass es für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger weder eine Notwendigkeit noch eine Rechtfertigung gibt. Ein solches Recht wird einerseits nicht benötigt und hat andererseits – unabhängig von dessen Ausgestaltung – zwangsläufig sehr bedenkliche Auswirkungen auf die Interessen Dritter und das Gemeinwohl.Weiter

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Foto: CC BY Das Blaue Sofa

Die Verteidiger des Leistungsschutzrechts haben es bis heute nicht geschafft deutlich zu machen, wo ­eigentlich das Problem liegt, was sie ­wollen und wie das umgesetzt werden kann.

Jakob Augstein im Freitag, 9.3.2012

Die Frage, ob es ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage geben sollte, geht jeden an (siehe die Hintergrundinformationen hier und hier). Bei IGEL soll jeder zu Wort kommen und seine Meinung sagen können. Wir freuen uns über jeden, der sich zur Diskussion äußert und seine Meinung sagt.
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Das Leistungsschutzrecht im Wortlaut

Uns erreichten Anfragen, welcher finale Gesetzestext von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Hier der Wortlaut, der sich aus Entwurf und Änderung ergibt: Weiter

Das entschärfte Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Warum Snipppets „kleinste Textausschnitte” sind

In der Zeitschrift Computer und Recht hat Medienrechtler Armin Kühne untersucht, was mit dem Leistungsschutzrecht in der jetzt vom Bundestag beschlossenen Variante eigentlich noch geschützt werden soll. Mit der letzten Änderung, nach der „einzelne Worte” und „kleinste Textausschnitte” nicht mehr vom Leistungsschutzrecht betroffen sein sollen, bleibt das im Dunkeln. Weiter

Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine: “Snippets, kleinste Teile werden nicht erfasst”

Bei World Wide Wagner hat Tilo Jung Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger  zum Leistungsschutzrecht befragt. Antwort auf die Frage, wer in der Koalition nun eigentlich das Gesetz zu verantworten habe: Weiter

Leistungsschutzrecht aus Sicht einer Suchmaschine

Das Blog der Peer-to-Peer-Suchmaschine Faroo befasst sich mit dem jetzt vom Bundestag beschlossenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger und attestiert dem Gesetz „Unklarheit mit Methode”. Ungeklärt sei unter anderem, was ein Presseerzeugnis ist, wer als Presseverleger gilt, wieviele Worte oder Zeichen zulässig sein sollen, ob URLs unter das Leistungsschutzrecht fallen, wie die Schutzdauer sicher erkannt werden kann und was als gewerblich gilt. Ergebnis: Weiter

Christian Kersting: „Dann hätten am Ende alle verloren”

Wenn das Leistungsschutzrecht kommt, darf Google dann Verlagsinhalte auslisten? Christian Kersting, Professor für Bürgerliches Recht, Unternehmens-, Wirtschafts- und Kartellrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sieht im IGEL-Interview hier kein Problem. Wenn Google kostenpflichtige Snippets nicht mehr anzeige, dann diskriminiere es nicht, sondern behandele Gleiches gleich. Weiter