Hintergrund

IGEL wurde in erster Linie aufgrund der Erkenntnis initiiert, dass es für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger weder eine Notwendigkeit noch eine Rechtfertigung gibt. Ein solches Recht wird einerseits nicht benötigt und hat andererseits – unabhängig von dessen Ausgestaltung – zwangsläufig sehr bedenkliche Auswirkungen auf die Interessen Dritter und das Gemeinwohl.Weiter

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Foto: © Institut für Journalistik, TU-Dortmund

Auf diese Weise nicht mehr schöpferische Leistungen zu schützen, sondern die darin steckende Information, wäre ein Bruch mit sämtlichen kontinentalen Freiheitstraditionen."

Prof. Udo Branahl gegenüber der Zeitschrift message, Mai 2009

Die Frage, ob es ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage geben sollte, geht jeden an (siehe die Hintergrundinformationen hier und hier). Bei IGEL soll jeder zu Wort kommen und seine Meinung sagen können. Wir freuen uns über jeden, der sich zur Diskussion äußert und seine Meinung sagt.
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Jan Mönikes: Ein Leistungsschutzrecht widerspricht der Idee von Informationsfreiheit

Jan Mönikes, Justiziar des Bundesverbandes deutscher Pressesprecher (BdP), im IGEL-Interview: Ein Leistungsschutzrecht würde die Probleme der Verleger nicht lösen und die Informationsfreiheit einschränken. Schon heute seien die Verlage ausreichend geschützt. Weiter

Kulturkampf? Könnt ihr haben!

Im Handelsblatt schreibt Frank Rieger, Sprecher des Chaos Computer Club, eine Replik auf den kurz zuvor dort erschienenen Beitrag von Ansgar Heveling und geht auf Vergütungs- und Geschäftsmodelle ein. Während Verlage und andere Mittelsmänner eigentlich den Kreativen nützen sollten, hätten sie der Medienbranche den Weg in die Zukunft verbaut. Weiter

Der „dritte Korb“ darf kein Maulkorb für Urheber werden: Das Positionspapier der Freischreiber zur geplanten Urheberrechts-Reform

In einem Positionspapier zur geplanten Urheberrechtsnovelle kritisieren die Freischreiber, dass die Interessen der eigentlichen Urheber in der aktuellen Debatte kaum berücksichtigt würden. Es gebe keine Interessenidentität zwischen Urhebern und Verwertern, wie von letzteren behauptet. Weiter

Christoph Keese: „Finger weg von fremder Leute Eigentum”

Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer „Public Affairs” der Axel Springer AG im IGEL-Interview: Die Verlage hätten keine Handhabe gegen das gewerbliche Kopieren von Inhalten. Ein Leistungsschutzrecht solle als freiwilliges Lizenzmodell ausgestaltet werden, dabei sei auch ein Schutz von Snippets erforderlich. Weiter

Günter Krings: Presseverlage bürgen für besondere Qualität

Unionsfraktionsvize Günter Krings hält im IGEL-Interview ein Presse-Leistungsschutzrecht für notwendig und geht davon aus, dass es auch kommt. Es schütze die Vermittlertätigkeit der Verlage und stehe im Einklang mit der Rechtsprechung. Weiter