Hintergrund

IGEL wurde in erster Linie aufgrund der Erkenntnis initiiert, dass es für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger weder eine Notwendigkeit noch eine Rechtfertigung gibt. Ein solches Recht wird einerseits nicht benötigt und hat andererseits – unabhängig von dessen Ausgestaltung – zwangsläufig sehr bedenkliche Auswirkungen auf die Interessen Dritter und das Gemeinwohl.Weiter

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Foto: © Institut für Journalistik, TU-Dortmund

Auf diese Weise nicht mehr schöpferische Leistungen zu schützen, sondern die darin steckende Information, wäre ein Bruch mit sämtlichen kontinentalen Freiheitstraditionen."

Prof. Udo Branahl gegenüber der Zeitschrift message, Mai 2009

Die Frage, ob es ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage geben sollte, geht jeden an (siehe die Hintergrundinformationen hier und hier). Bei IGEL soll jeder zu Wort kommen und seine Meinung sagen können. Wir freuen uns über jeden, der sich zur Diskussion äußert und seine Meinung sagt.
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100 Jahre Axel Springer: Unser aller Darth Vader

In einem Beitrag bei der Schweizer Medienwoche porträtiert Ronnie Grob Axel Springer und die kontroverse Wirkungsgeschichte seines Verlags. Schließlich fragt er, ob der Springer-Verlag das Vermächtnis seines Gründers auch in seinem Sinne verwaltet. Beim geplanten Leistungsschutzrecht verneint er es:

Eine markt- und pressefreiheitsfeindliche, protektionistische Kungelei mit der Regierung, wie das von Christoph Keese im Auftrag des Verlags propagierte Leistungsschutzrecht für Presseverleger hätte Axel Springer selbst aber wohl kaum je vertreten.

How I met my Leistungsschutzrecht

„Papa, erzähl uns, wie Du Mama getroffen hast!” – Thomas Knüwer erzählt bei Indiskretion Ehrensache eine Geschichte. Sie beginnt, als die Koalition in der letzten Sitzung vor der Sommerpause, „irgendwann so gegen 23 Uhr” ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger beschließt.

Leistungsschutzrecht: Geld verdienen mit abgepressten Rechten

Die Diskussion in der Schweiz über einen Presse-Leistungsschutz schildert Beatrice Gurzeler, Juristin beim Schweizer Journalistenverband impressum, in der Medienwoche vor dem Hintergrund der Total-Buyout-Verträge von Verlagen gegenüber den Urhebern. Sie gibt eine rechtliche Bewertung der von ihr als „Urheberrechtsklau in Vertragsform” bezeichneten Vertragspraxis (Kurzversion: Rechtmäßigkeit umstritten, aber per Marktmacht durchgesetzt), bei der alle möglichen Nutzungsarten per Einmalhonorar abgedeckt sein sollen.

Eine solche Tendenz werde durch ein Leístungsschutzrecht noch befördert: Weiter

Kommunikationsfreiheit im Netz: „Internet Freedom” im Lichte des Art. 5 GG

In der Zeitschrift Kommunikation & Recht (4/2012) betrachtet Wirtschaftsrechtler Niko Härting die freie und ungehinderte Kommunikation im Netz vor dem Hintergrund der Kommunikationsfreiheit, wie sie in Artikel 5 Grundgesetz (Meinungs- und Informationsfreiheit), der EU-Grundrechtecharta (Art. 11) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8) verankert ist.

Er sieht aktuell drei Gefahren für die Kommunikationsfreiheit – darunter auch ein Presse-Leistungsschutzrecht: Weiter

Brigitte Zypries: Das Leistungsschutzrecht wird in dieser Legislaturperiode nichts mehr werden

Brigitte Zypries, ehemalige Bundesjustizministerin und Justiziarin der SPD-Bundestagsfraktion im IGEL-Interview: Der Beschluss der Koalitionsauschusses sei schon wieder obsolet, in dieser Legislaturperiode werde kein Gesetzentwurf mehr kommen. Ein Leistungsschutzrecht lasse sich auch nicht sinnvoll umsetzen, weil es zu viele Schwierigkeiten berge. Weiter