Kategorie Rivva

Rivva und das Leistungsschutzrecht (2)  Am 29. Juli 2013 - 13:56 Uhr von Tom Hirche

Publikationsdatum 29.07.2013 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Frank Westphal, Betreiber des Nachrichtenaggregators Rivva, verkündet auf seinem Blog, dass die Vorschautexte zu verlinkten Artikeln "jetzt jeden Tag ein bisschen mehr verblassen" würden. Mit dem Inkrafttreten des Leistungsschutzrechtes am 1.8.2013 sollen die Snippets dann gar nicht mehr sichtbar sein. Die Rechtsunsicherheit bezüglich der Auslegung von "kleinste Textausschnitte" zwinge ihn zu diesem Schritt.

Von allen Presseverlagen Lizenzen einzuholen sei allein schon aus finanzieller Sicht nicht zu schaffen. Allerdings hätten sich bereits ein paar Verlage und viele Blogs bereit erklärt, dass Westphal zur ihren Beiträgen weiterhin Snippets anzeigen dürfe (sog. Opt-In). Die große Masse sei damit aber noch längst nicht abgedeckt.

Rivva und das Leistungsschutzrecht (2)   Am 29. Juli 2013 - 12:50 Uhr von Tom Hirche

Akteure: Schlagworte: Lizenz: 

Frank Westphal, Betreiber des Nachrichtenaggregators Rivva, verkündet auf seinem Blog, dass die Vorschautexte zu verlinkten Artikeln "jetzt jeden Tag ein bisschen mehr verblassen" würden. Mit dem Inkrafttreten des Leistungsschutzrechtes am 1.8.2013 sollen die Snippets dann gar nicht mehr sichtbar sein. Die Rechtsunsicherheit bezüglich der Auslegung von "kleinste Textausschnitte" zwinge ihn zu diesem Schritt.

Von allen Presseverlagen Lizenzen einzuholen sei allein schon aus finanzieller Sicht nicht zu schaffen. Allerdings hätten sich bereits ein paar Verlage und viele Blogs bereit erklärt, dass Westphal zur ihren Beiträgen weiterhin Snippets anzeigen dürfe (sog. Opt-In). Die große Masse sei damit aber noch längst nicht abgedeckt.

Weitere Infos zu dieser News

Am 9. November 2010 - 15:06 Uhr von Till Kreutzer Akteure: Schlagworte: Lizenz: 

Suchmaschinen, News-Aggregatoren, Provider und andere Internet-Anbieter verdienen mit den Inhalten der Presseverlage viel Geld, nicht aber die Verlage selbst. Von Online-Werbung profitieren vor allem die Suchmaschinenbetreiber, während die Verlage nur geringe Umsätze erzielen. Das muss sich ändern. Hubert Burda schreibt in der F.A.Z.: „Wer die Leistungen anderer nutzt, muss dafür bezahlen. Dieses ökonomische Grundprinzip muss auch im digitalen Zeitalter mit seiner ,Link-Ökonomie' gelten. Sonst sehen wir der schleichenden Enteignung der Inhalte-Produzenten tatenlos zu.”

Suchmaschinen, News-Aggregatoren und andere Internet-Dienstleister verstoßen nicht gegen das Gesetz. Weder übernehmen („klauen”) sie ganze Inhalte oder Artikel der Verlage noch beuten sie deren Leistungen aus. Vielmehr sorgen sie für einen großen Teil der Werbeeinnahmen, die über die Webseiten der Presseverlage generiert werden, da sie die Reichweite der Angebote maßgeblich mitbestimmen.