Kategorie Timo Ehmann

Die Anhörung des BMJ zum Leistungsschutzrecht und was daraus folgt  Am 12. November 2010 - 10:31 Uhr von John Weitzmann

Publikationsdatum 12.08.2010 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: 

Timo Ehmann berichtet von einer Anhörung im Bundesjustizministerium zur geplanten 3. Reformstufe des Urheberrechts und dem überraschenden Auftauchen der Forderung auch nach einem "Leistungsschutzrecht für Schulbuchverleger" auf der Agenda dieser Anhörung. Das zugunsten eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Presse-LSR) vorgebrachte Argument, es bestehe insoweit eine Schutzlücke, werde mit jedem neuen Schutzrecht schwerer und wecke die Begehrlichkeiten immer neuer Lobbys. Weiter

Erforderlichkeit eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger  Am 2. September 2010 - 9:36 Uhr von Administrator

Timo Ehmann und Emese Szilágyi, beide rechtsanwaltlich tätig, befassen sich in diesem Gutachten zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) zunächst mit dem rechtlichen Umfeld der Verlagsbranche und den drei Interessenlagen von Urhebern, Verwertern und Allgemeinheit. Welche Chancen und Risiken die digitalen Verbreitungwege für die Verleger bergen, sehen sie als offen an. Ein zusätzlicher gesetzlicher Schutz stehe - wie jedes Immaterialgüterrecht - in einem Spannungsverhältnis zum Grundsatz der Wettbewerbsfreiheit. Es sei daher nur unter besonderen Voraussetzungen zu gewähren. Eine „unentgeltliche Ausbeutung” der Verlegerleistungen durch Suchmaschinen u.a. sei bislang nicht ausreichend nachgewiesen worden; ohne eine Nennung konkreter Tatbestände könne aber auch keine konkrete Diskussion geführt werden. Ob ein Presse-LSR ein geeignetes Mittel zum Schutz der Verlegerleistung sei, sei solange auch nicht feststellbar, erscheine aber zweifelhaft. Links und Snippets im Internet müssten jedoch in jedem Falle frei bleiben, fordern Ehmann und Szilágyi. Zwar könnten durch ein Presse-LSR Interessen von Urhebern und Verwertern sinnvoll entmischt werden, Regelungen zum Ausgleich der beteiligten Interessen – insbesondere zur Stärkung freier Journalisen – seien dann jedoch erforderlich. Weiter