Vor dem Bundesrat: Leistungsschutzrecht wirft Schatten voraus

Am 5. März 2013 - 14:10 Uhr von David Pachali

Das Leistungsschutzrecht zeitigt erste Wirkungen, dabei ist es noch gar nicht gesetzeskräftig. Als erstes haben Aggregatoren wie Rivva und filtr angekündigt, Snippets zu kürzen oder Verlagslinks ganz zu unterlassen. Die Reaktionen hat netzwertig.com gesammelt und hält fest:

Über Monate und Jahre wird sich die deutsche Medien- und Webwelt nun darüber streiten, wie lang ein Textausschnitt sein darf, damit er nicht unter das Leistungsschutzrecht fällt und damit kostenfrei genutzt werden kann. 

Erste Nachrichtensites wie Heise oder Golem.de wiederum haben angekündigt, auf Snippet-Lizenzen verzichten zu wollen. Die Diskussion demonstriert vor allem die Unsicherheit, was unter den in letzter Sekunde von der Koalition vorgenommenen Änderungen am Gesetzentwurf zu verstehen ist.

Die Last-Minute-Änderungen haben die Rechtsunsicherheit damit noch erhöht: Wie klein dürfen „kleinste Textausschnitte”, die nicht vom LSR erfasst werden sollen, sein? Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger ist – naheliegenderweise – der Ansicht, Snippets von Suchergebnissen würden weiterhin lizenzpflichtig werden. Doch selbst wenn diese Fragen geklärt wären, müssten Onlinedienste erst einmal erkennen können, was ein Presseerzeugnis und damit ein LSR-pflichtiges Angebot ist und was nicht.

Adrian Schneider schreibt bei Telemedicus über eine weitere mögliche Lesart, die durch den Bezug auf das BGH-Urteil zur Bildersuche in der letzten Version (PDF) der Gesetzesbegründung ermöglicht wird: Wer das „nosnippet”-Tag in der robots.txt-Datei nicht nutzt, der könnte ähnlich wie bei den Thumbnails in die Nutzung von Snippets einwilligen. Festzuhalten bleibt vor allem:

Eins ist sicher: Nichts ist sicher

Und doch steckt das Presse-Leistungsschutzrecht voller Widersprüche. Nach der kurzfristigen Änderung des Gesetzes ist kaum mehr nachzuvollziehen, was genau von dem Leistungsschutzrecht geschützt werden soll.

Zunächst einmal muss das Leistungsschutzrecht aber überhaupt Gesetz werden – oder eben: gerade nicht Gesetz werden. Am Mittwoch befasst sich der Rechtsausschuss des Bundesrats mit dem Gesetzentwurf, am 22. März soll es dort im Plenum behandelt werden.

Als Einspruchsgesetz ist es nicht zustimmungspflichtig, doch durch die Einberufung des Vermittlungsausschusses würde es weitere Runden im Prozess drehen. Neben einer solchen Verzögerung könnten als Ergebnis auch weitere Änderungen stehen, über die dann erneut abgestimmt werden müsste. Ob die SPD-geführten Länder das Leistungsschutzrecht ablehnen werden – in diese Richtung gehen die Ankündigungen aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und ein Antrag aus Berlin (PDF) – oder ob weiter am „größten Schwachsinn aller Zeiten” (Tabea Rößner in der Bundestagsdebatte) herumgedoktert wird, ist unsicher.

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