Kategorie Monopolisierung der Sprache

Christoph Keese: „Finger weg von fremder Leute Eigentum”  Am 16. Januar 2012 - 10:13 Uhr von Philip Banse

Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer „Public Affairs” der Axel Springer AG im IGEL-Interview: Die Verlage hätten keine Handhabe gegen das gewerbliche Kopieren von Inhalten. Ein Leistungsschutzrecht solle als freiwilliges Lizenzmodell ausgestaltet werden, dabei sei auch ein Schutz von Snippets erforderlich. Weiter

Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Gerechtfertigte Forderung oder monopolistische Lobbyarbeit?  Am 29. September 2011 - 11:21 Uhr von David Pachali

Publikationsdatum 17.09.2011 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: 

Im Blog der Plattform torial stellt Marcus von Jordan die Idee eines Presse-Leistungsschutzrecht vor und versammelt ausgewählte Stimmen dazu. Er schreibt: „Der Pulverdampf ist erheblich und vernebelt die Sicht, so dass ein klarer Blick auf die Angelegenheit schwierig ist”. Weiter

What could – or should – be embraced by IPR monopolies: Is Germany on the way to a new neighbouring right for press publishers?  Am 11. März 2011 - 18:07 Uhr von David Pachali

Publikationsdatum 11.03.2011 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

At Kluwer Copyright Blog, lawyer and founder of the IGEL platform Till Kreutzer sums up German controversies on a neighbouring right for press publishers.

Referring to the governing parties’ coalition agreement, Kreutzer explains that at first sight it may seem reasonable to grant publishers a right similar to the ones of film or music producers. But while press publishers regard the lack of such a neighbouring right as an unjustified discrimination, legal scholars, German industry, and Internet users tend to oppose such a right fiercely, Kreutzer writes. Weiter

Am 12. November 2010 - 12:48 Uhr von Till Kreutzer Akteure: Schlagworte: Lizenz: 

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage führt zu keinerlei Einschränkungen von bisherigen Freiheiten. Die Kommunikationsfreiheit bleibt durch die Zitierfreiheit gewährleistet, die durch das Leistungsschutzrecht nicht berührt werden soll (Schweizer, BDZV und VDZ).

Ein Monopolrecht, das kleine Textausschnitte, kurze Wortfolgen wie einzelne Sätze oder Überschriften erfasst, wird unweigerlich den Umgang mit der Sprache an sich einschränken. Das Urheberrecht vermeidet solche negativen Effekte. Es ist ein selbstverständlicher Grundsatz, dass nicht die Sprache an sich, sondern nur konkrete Formulierungen geschützt sind. Urheberrechtsschutz entsteht erst ab einer gewissen „Schöpfungshöhe”. Kurze Wortfolgen, Überschriften oder einzelne Sätze in Presseartikeln sind in aller Regel nicht urheberrechtlich geschützt.  Weiter