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Geistiges Eigentum im Internet - Gespräch mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) äußert sich im Interview bei DRadio Wissen zum Urheberrecht im Netz. Dessen Durchsetzung müsse verbessert werden. Sie verteidigt darin auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger.
Der normale Nutzer solle von einem Presse-LSR nicht betroffen sein. Auf die Frage, ob Zitieren zur Berichterstattung mit einem Presse-LSR noch möglich sei, antwortet Leutheusser-Schnarrenberger: „Es geht um Verlinkung, es geht natürlich um Zitieren”. Von der konkreten Ausgestaltung eines Presse-LSR hänge dann ab, wieviel etwa Suchmaschinen für die Nutzung von kleinen Textteilen (Snippets) zahlen müssten. Es gehe nicht darum, Zitieren einzeln vergütungspflichtig zu machen, sondern um Pauschalen, die noch ausgehandelt werden müssten. Zahlungen würden wahrscheinlich durch eine Verwertungsgesellschaft umgesetzt.
Auch die Journalisten seien für ein Presse-LSR. Es biete ihnen eine bessere Vergütung bei der Verwendung ihrer Arbeiten. Für die Verlage sei ein Presse-LSR aber auch „nicht die goldene Kuh”. Die Kritik der Wirtschaftsverbände werde sich beruhigen, wenn konkrete Beträge ausgehandelt seien, so Leutheusser-Schnarrenberger.
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