Am 29. September 2015 - 9:24 Uhr von Tom Hirche

Google lehnt Vergleich mit VG Media ab

Publikationsdatum 29.09.2015 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Letzte Woche hat die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts den "Tarif Presseverleger" der VG Media für unangemessen erklärt. Die Schiedsstelle riet unter anderem den beiden Parteien zum Vergleich.

In einem Interview mit der Hannoverschen Allgemeine erklärte Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media:

Wir gehen daher davon aus, dass Google als in Deutschland erfolgreich wirtschaftendes Unternehmen auch deutsches Recht akzeptiert und der Vorgabe der Schiedsstelle folgt, einen Vergleich über die Zahlung mit uns zu schließen. Sollte dies nicht der Fall sein, wären wir gezwungen, Klage beim Landgericht einzureichen.

Zunächst ist anzumerken, dass es lediglich eine Empfehlung der Schiedsstelle war, einen Vergleich mit Google zu schließen. Von einer festen Vorgabe kann hier nicht gesprochen werden. Allein aus der Vergleichsempfehlung kann jedoch geschlussfolgert werden, dass auch das DPMA das Leistungsschutzrecht für Presseverleger für völlig missraten hält. Es besteht eine viel zu große Rechtsunsicherheit, um hier zu einem handhabbaren, rechtssicheren und fairen Ergebnis zu kommen - sollte das überhaupt möglich sein. Durch den Erlass eines neuen Tarifs durch die VG Media scheint es in den Augen des DPMA nicht möglich zu sein, den Streit beizulegen. In unseren Augen übrigens auch nicht.

Zweitens akzeptiert Google hier voll und ganz deutsches Recht. Das Bundekartellamt hat klargestellt, dass Google nicht gezwungen sei, Snippets anzuzeigen, wenn dafür eine Lizenzgebühr fällig würde. Auch wurde die Praxis von Google, das Anzeigen von Snippets an eine kostenlos erteilte Einwilligung der Verlage zu koppeln, für rechtlich zulässig erklärt. Nach der Entscheidung des DPMA dürfte Google nun sogar bis zu sieben Wörter entgeltfrei anzeigen - damit wurde die Handlungsfreiheit sogar noch erweitert.

Inzwischen hat sich auch Google zu Wort gemeldet. Ein Sprecher erklärte:

Snippets in der Google Suche und in Google News helfen Nutzern bei der Orientierung im Netz, leiten sie auf die Seiten von Verlagen weiter und schaffen so erheblichen Mehrwert - für kleine wie große Verlage. Wir zahlen daher nicht für Snippets, arbeiten aber weiter gern mit den Verlagen zusammen, um Leser zu ihren Artikeln zu leiten, ihre Marken online zu stärken und digitalen Journalismus zu fördern.

Das war zu erwarten, nicht zuletzt aufgrund der bisher ergangenen Entscheidungen. Damit wird sich der Streit noch Jahre in die Länge ziehen. Und am Ende wird der erhoffte Geldregen ausbleiben. Besser wäre es, das Leistungsschutzrecht als gescheitert zu begraben und gemeinsam an neuen Verwertungsmöglichkeiten zu arbeiten.

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