Am 8. Dezember 2010 - 13:37 Uhr von John Weitzmann

Podiumsdiskussion zum Leistungsschutzrecht

iRights.info berichtet von einer Podiumsdiskussion bei der Heinrich-Böll-Stiftung unter dem Titel „Gottes Werk und Googles Beitrag”. Dort diskutierten unter Moderation durch Matthias Spielkamp (Projektleiter iRights.info) die Gäste Till Jaeger (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht), Christoph Keese (Konzerngeschäftsführer „Public Affairs”, Axel Springer AG), Eva-Maria Schnurr (Freie Journalistin) und Malte Spitz (Bundesvorstand Bündnis 90/Die Grünen) über die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger.

Valie Djordjevic fasst für iRights.info wie folgt zusammen:

Zu Beginn der Diskussion erläuterte Christoph Keese, Head of Public Affairs beim Axel-Springer-Verlag und einer der beiden Verleger-Beauftragten für das Leistungsschutzrecht, was er sich unter einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorstellt. Es gehe um ein Lizenzmodell, so Keese, das die gewerbliche Nutzung von Presseerzeugnissen nur gegen Bezahlung erlauben soll. Wenn jemand am Arbeitsplatz einen Artikel ausdruckt, solle er dafür zahlen. Auch Google und andere News-Aggregatoren sollen Abgaben zahlen, wenn sie mit so genannten Snippets – kurzen Ausschnitten aus Zeitungsartikeln, die mit den Links zu den Zeitungen selbst angezeigt werden – Geld verdienen würden, indem sie Werbung daneben schalten.

Keese verglich die 160 Millionen Euro Umsatz der deutschen Zeitungsverlage aus der Online-Werbung mit den 2 Milliarden Euro Werbeerlösen bei Google und sagte, das sei eine Marktverzerrung, die entschärft werden müsse. Das Leistungsschutzrecht solle dieses Verhältnis wieder zurechtrücken. Aus dem Publikum kam der Einwand, dass die 2 Millarden Euro Einnahmen bei Google die gesamten Werbeeinnahmen seien, nicht die, die mit Verweisen auf Verlagsinhalte eingenommen wurden. Es gebe keinen Grund, die Zeitungsverleger daran zu beteiligen.

Für den Urheberrechtsjuristen Till Jaeger wirft das Leistungsschutzrecht viele Fragen auf: Wie unterscheidet man gewerbliche und private Nutzung? Welche Leistung soll das Leistungsschutzrecht für Verlage schützen? Das Layout alleine könne es nicht sein, da das Layout im Internet nicht übernommen wird, und der Text sei bereits über den Autor als Urheber geschützt. Was sei dann die zusätzliche Leistung und wie wird sie definiert? Hat ein Snippet die notwendige Schöpfungshöhe, um geschützt zu werden? Die Probleme sind Jaegers Ansicht nach so groß, dass ein Leistungsschutzrecht wenig sinnvoll wäre. Besser wäre es, über andere Lösungen nachzudenken, wie zum Beispiel staatliche Subventionen oder eine „Google-Steuer“ – wenn man denn den Schutz von Zeitungsverlagen überhaupt als wünschenswert einstufe.

Eva-Maria Schnurr, stellvertretende Vorsitzende bei den Freischreibern, eines Interessenverbandes für freie Journalisten und selbst freie Autorin, sagte, sie befürchte, dass ein neues Recht für Verlage vor allem auf Kosten der Freien gehe. Schon jetzt seien die Honorare für freie Journalisten vor allem in den Tageszeitungen so niedrig, dass Journalisten davon nicht leben können. Ein Recht der Verlage würde in Konflikt treten mit dem Urheberrecht der Autoren, die dann möglicherweise ihre Texte nicht weiterverwerten könnten. Es müsse zwar mehr Geld ins System, so Schnurr, aber es gebe unterschiedliche Vorstellungendavon, wie es verteilt werden soll.

Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstands von Bündnis 90/Die Grünen, meint, dass Bürger weiter verunsichert würden, sollte ein Leistungsschutzrecht eingeführt werden. Es würde noch weniger klar sein, was veröffentlicht werden darf und was nicht und wer in welcher Form zitieren kann. Abmahnungen würden weiter zunehmen und der freie Informationsfluss eingeschränkt. Die Grünen setzen sich für die Kulturflatrate ein, die aber von den Verlagen nicht ernsthaft diskutiert und als „Sozialismus“ abgetan werde.

(Dieser Artikel: CC-BY-ND)

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