Am 29. November 2010 - 10:42 Uhr von Redaktion

Freischreiber zum Leistungsschutzrecht: Eine Zwangsabgabe beantwortet die Frage nach der Finanzierung von Qualitätsjournalismus nicht

Publikationsdatum 21.03.2010 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Der Berufsverband Freischreiber positioniert sich in dieser Stellungnahme gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Presse-LSR) in Form einer Abgabe für gewerbliche Nutzer von Presseerzeugnissen. Es gehe den Verlegern dabei weder um die Urheber noch den Journalismus, sondern um eine Machtverschiebung im Internet zu ihren Gunsten.

Nicht eine Gratismentalität im Netz sei das Problem, sondern die Unwilligkeit der Verleger, Qualitätsjournalismus angemessen zu finanzieren. Das zeigten auch die neuen Vergütungsregelungen für freie Journalisten, in die das Presse-LSR bereits eingerechnet sei. Auch die Urheberrechtsnovelle von 2002 sei an diesem Punkt daher gescheitert.

Die Forderung der Verleger sei „bigott”. Denn diese würden freien Journalisten mit Verweis auf den Markt per Buy-Out alle Rechte abnähmen. Zugleich jedoch forderten sie von der Politik wegen eines vermeintlichen Marktversagens einen gesetzlichen Schutz ihrer Geschäftsmodelle. Auch dass ein solches Presse-LSR für den Vertrieb kostenpflichtiger Inhalte an gewerbliche Nutzer überhaupt erforderlich sei, hätten die Verleger nach wie vor nicht ausreichend dargelegen können.

Eine Pflichtabgabe für Verlagsprodukte sei nicht zukunftsweisend. Wichtiger als in nichtöffentlichen Verhandlungen erweiterte Rechte zu schaffen sei es, eine breite und offene Diskussion über die Finanzierung von Qualitätsjournalismus anzustoßen. Die Politik solle die Interessen von Urhebern, Verwertern und Allgemeinheit stärker als bisher zum Ausgleich bringen. Dafür sei ein Presse-LSR nach derzeitigem Stand ungeeignet, so die Freischreiber.

Links

Unterstützer

Freischreiber
Creative CommonsText freigegeben unter Creative Commons BY 3.0 de.
Diese Lizenz gilt nicht für externe Inhalte, auf die Bezug genommen wird.
AddThis Druckversion Permalink