Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht: Erste Reaktionen im Überblick

Am 14. Juni 2012 - 16:03 Uhr von David Pachali

Seit heute ist der geplante Gesetzestext der Koalition zum Leistungsschutzrecht öffentlich bekannt. Bei iRights.info ist der Referentenentwurf (PDF) zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes mit der Kommentierung durch das Justizministerium veröffentlicht. Der Referentenentwurf sieht vor, den Verlegern ein Exklusivrecht auf die gewerbliche öffentliche Zugänglichmachung von Presseinhalten zuzusprechen. Dazu gehören auch kleine Teile.

Reaktionen 

Bei Zeit Online berichtet Kai Biermann über den Entwurf und sieht Ärger für Blogger und Einnahmen für Anwälte heraufziehen. Mit Blick auf die Kritik am Vorhaben und Abgrenzungsprobleme im Entwurf schreibt er:

Insgesamt bleibt nach dem Lesen des Entwurfs vor allem ein Eindruck: Dass es offensichtlich schwierig ist, ein solches Leistungsschutzrecht juristisch sauber zu definieren und zu formulieren. Geschweige denn für den Normalnutzer, ein solches zu verstehen.

Der IT-Branchenverband BITKOM kritisiert, das Leistungsschutzrecht werde Innovation bremsen und sei ein „Schnellschuss”:

So wird nicht klar definiert, was mit einer „gewerblichen“ Veröffentlichung gemeint ist und der Begriff „Presseverleger“ lässt trotz Definition Fragen offen. Ohne Klarheit im Gesetz müssen wir eine Prozesswelle fürchten. 

Die NGO Digitale Gesellschaft bezeichnet das geplante Gesetz in einer Erklärung als „in einem demokratischen Rechtsstaat kaum vorstellbare Beschränkung der Presse- und der Meinungsfreiheit”. Die Regelungen könne kein Nutzer überblicken, die Rechtsunsicherheit und Gefahr langwieriger Gerichtsverfahren wachse. Markus Beckedahl:

Dieser Entwurf ist für die Internetnutzer inakzeptabel. Er löst keinerlei Probleme, schafft dafür aber einen ganzen Stapel neue. Ein Leistungsschutzrecht für Verleger ist unnötig, gefährlich und ohne Sinn.

Auch das Blog Digitale Linke sieht mehr Rechtsunsicherheit und eine drohende neue Abmahnwelle. Jürgen Scheele schreibt, dass auch Nutzer von Facebook und Twitter betroffen sein würden, wenn sie unter die Definition der „gewerblichen Nutzer” des Gesetzesentwurfs fallen:

Auch sie dürfen Links nicht zusammen mit kleinsten Wortfetzen aus Presseerzeugnissen posten oder senden, solange sie einem der beschriebenen gewerblichen Zusammenhänge zugeordnet werden können. Und hier zeigt sich der ganze Irrsinn des Vorhabens selbst: Die Konstruktion des Leistungsschutzrechts als Unterlassungsanspruch führt dazu, dass Verlage künftig jeden abmahnen können, den sie für gewerblich halten, die einzelnen Nutzerinnen und Nutzer demgegenüber nachzuweisen haben, dass dem nicht so ist.

Fefe vermisst Logik im Referentenentwurf fordert zur Opposition auf:

Es drängt sich der Eindruck auf, als würden die diesen Blödsinn wirklich durchziehen, und wir müssen mehr machen als drüber lachen und davon ausgehen, dass es aus offensichtlichen Gründen nicht umgesetzt werden wird.

Wolfgang Michal sieht bei Carta ebenfalls den Knackpunkt beim gewerblichen Ausmaß und drohenden Abmahnungen. Es schade darüber hinaus auch der Pressevielfalt:

De facto hat die ganze Veranstaltung den Zweck, die Verleger am wachsenden Werbeaufkommen von Google und Facebook (und anderen Plattformen, die Presseprodukte verwenden oder aggregieren) zu beteiligen. De facto wäre der ganze Aufwand unnötig gewesen. Denn das LSR macht nur die reichen Verlage noch etwas reicher (man muss sich ja nur ansehen, welche Medien per Snippet ‘empfohlen’ werden). Insofern schadet das LSR vor allem der Pressevielfalt.

Jan Mönikes, Justiziar des Bundesverbands deutscher Pressesprecher, meint, Google News als Hauptziel des Gesetzes könnte auch aus der Definition des Entwurfs herausfallen. Die Probleme würden vor allem bei der Abgrenzung unterschiedlicher Blogs deutlich:

Gerade beim Thema Bloggen zeigen sich ganz deutlich die grundsätzlichen Schwächen des Konzepts, um die man sich dann in den Fallbeispielen der Begründung auch eher konstruiert herumzumogeln versucht.

Die Piratenpartei Deutschland bezeichnet das Vorhaben als Gefälligkeitspolitik gegenüber dem Springerverlag und dem BDZV und fordert einen Stopp. Es schade sowohl der Meinungsfreiheit als auch der Wirtschaft:

Mit dem Vorhaben könnten in Zukunft sogar kleingewerbliche Blogs zur Kasse gebeten werden. Nach Auffassung der PIRATEN stellt dies einen nicht akzeptablen Eingriff in die Meinungsvielfalt eines freien Internets dar. Es wird nicht nur eine wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch die Entstehung einer vernetzten Wissens- und Informationsgesellschaft aufgehalten. Die Regierungskoalition spricht sich damit gegen eine wichtige Ressource für die Innovationsfähigkeit Deutschlands aus. 

Heribert Prantls Bericht bei Süddeutsche.de referiert den Sachstand und weist auf den ungewissen Ausgang des Vorhabens hin:

Ob aus dem Gesetzentwurf noch ein Gesetz wird, ist freilich angesichts der schon sehr fortgeschrittenen Legislaturperiode und der Umstrittenheit der Materie fraglich.

Als „längsten Schnellschuss aller Zeiten” bezeichnen die grünen medien- und netzpolitischen Sprecher Tabea Rößner und Konstantin von Notz den Entwurf. Es werde niemandem helfen, sei ein Lobbygeschenk an die Verleger, das Beteiligungsversprechen an Journalisten vage. Auch der Verzicht auf eine Verwertungsgesellschaft sei kein Fortschritt:

Ohne eine Verwertungsgesellschaft müssen außerdem die News-Aggregatoren wie Google jeden einzelnen Verlag abtelefonieren, um eine Lizenz zu erhalten. Ob sie diesen Aufwand tatsächlich betreiben, ist fraglich. Am Ende bekommen die Verlage dann ohne Suchmaschinen weniger Zugriff auf ihre Seiten, was nicht in Ihrem Sinne sein kann.

Die Vizefraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Petra Sitte, sieht neben der Abgrenzung von gewerblicher/nicht-gewerblicher Nutzung und zum Urheberrecht das Hauptproblem bei den „kleinen Teilen von Presseerzeugnissen”. In einer Erklärung heißt es:

Der Entwurf sieht vor, dass unzählige Internetnutzer selbst kleinste Satzfetzen oder Überschriften aus Presseerzeugnissen nicht mehr ungefragt übernehmen können. Andererseits soll das Zitatrecht unberührt bleiben. Wie problematisch das ist, zeigt heute schon der Konflikt zwischen dem Leistungschutzrecht der Tonträgerhersteller und der Kunst des Samplings.

Grünen-Vorstandsmitglied Malte Spitz erklärt zum Thema:

Wir lehnen diese Pläne ab. Die vorgeschlagene Umsetzung befördert Rechtsunsicherheit. Journalisten und Journalistinnen würden damit benachteiligt, da ihre Rechte unklar blieben. Tausende Blogs liefen Gefahr, zukünftig abgemahnt zu werden. Auch das Betreiben einer allgemeinen Suchmaschine würde zum Risiko, da stets die Gefahr bestünde, dass entsprechend geschützte Leistungen mit aufgeführt werden.

Bei Internet-Law hält Thomas Stadler den Link nicht für so frei, wie es im Entwurf scheint:

Der Hyperlink als solcher begründet nach dieser Rechtsprechung [dem Paperboy-Urteil des BGH] zwar kein öffentliches Zugänglichmachen des verlinkten Werkes. Allerdings darf man im Linktext selbst dann keinesfalls mehr auch nur die Überschrift des Presseartikels verwenden, weil man damit bereits einen kleinen Fetzen des Presserzeugnisses öffentlich zugänglich gemacht und damit gegen das Leistungsschutzrecht verstößt.

Udo Vetter sieht einen Schwenk der Zielrichtung des Leistungsschutzrechts weg von Google und hin zu Netzpublizisten und ruft ebenfalls dazu auf, es zu verhindern: 

Insoweit darf man den Verlegern gratulieren, dass sie es tatsächlich geschafft haben, ihre Kanonen nun auf die von ihnen ohnehin ungeliebte Nebenöffentlichkeit im Netz richten zu dürfen. Neben dem finanziellen Aderlass dürfte die absehbare Shock & Awe – Strategie ja auch den Effekt haben, dass sich weniger Menschen trauen, selbst Inhalte ins Netz zu stellen. 

Bei neunetz.com sieht Marcel Weiß die Zielrichtung darin, große, etablierte Unternehmen gegenüber neuen dezentralen Ansätzen zu stützen:

Wie bereits mehrfach auch hier ausgeführt, handelt es sich bei der Idee des Leistungssschutzrechtes für Presseerzeugnisse nicht um einen Presseschutz oder Journalismusschutz sondern um einen Institutionenschutz. Man merkt das unter anderem daran, dass es um den Schutz “redaktionell-technischer” Prozesse geht.

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