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"Leistungsschutzrecht in die Tonne tun"
Am vergangenen Freitag fand unsere kleine Diskussionsveranstaltung zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Paul-Löbe-Haus des Bundestages statt. Nachdem Thomas Jarzombek (CDU/CSU) krankheitsbedingt absagen musste, fanden sich Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen), Christian Flisek (SPD), Prof. Dr. Justus Haucap und Stefan Niggemeier als Diskutantinnen und Diskutanten ein. Ihnen sowie allen Zuhörern danken wir noch einmal sehr fürs Erscheinen. Eingeleitet und moderiert wurde die Veranstaltung von Dr. Till Kreutzer.
Er begann damit, kurz die Geschichte des Leistungsschutzrechts zu rekapitulieren: Von den verschiedenen Gesetzesfassungen, der ersten Anhörung im Rechtsausschuss und den schon damals geäußerten massiven Bedenken, der anschließenden Verabschiedung durch den Bundestag, der praktischen Außerkraftsetzung bzgl. (des inoffiziellen Adressaten des Gesetzes) Google, den Bemühungen der Verlage das Bundeskartellamt einzuschalten, dem Scheitern eines ähnlichen Gesetzes in Spanien, den Bewegungen in der EU bis hin zum Antrag der Oppositionsfraktionen im Bundestag zur Aufhebung.
Anschließend hielt Justus Haucap, Professor für Wettbewerbsrecht an der Universität Düsseldorf und Gründungsdirektor des Duesseldorf Institute for Competition Economics (DICE), einen Impulsvortrag zum Leistungsschutzrecht aus ökonomischer und kartellrechtlicher Sicht. Er überraschte zu Beginn mit der Aussage, dass das Leistungsschutzrecht ein voller Erfolg sei. Schnell schob er nach: "aus ökonomischer Sicht". Denn alle Vorhersagungsmodelle hätten funktioniert, alle Befürchtungen die er und seine Kollegen geäußert hätten, seien eingetreten. Das Leistungsschutzrecht eigne sich hervorragend für eine wirtschaftswissenschaftliche Vorlesung.
Die Entscheidung des Bundeskartellamts über das Ersuchen der Verlage war für Haucap keine Überraschung. Vielmehr noch: Wenn Google kartellrechtlich gezwungen würde, Verlagsseiten bei Google News inklusive kurzem Anrisstext anzuzeigen, müssten die Verlage Geld dafür bezahlen und nicht Google. Denn gemäß § 19 Absatz 2 Nummer 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen liegt ein missbräuchliches Verhalten vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen sich weigert, "einem anderen Unternehmen gegen angemessenes Entgelt Zugang zu den eigenen Netzen oder anderen Infrastruktureinrichtungen zu gewähren".
Die anschließende Diskussionsrunde begann mit der Frage an Christian Flisek, welche Hoffnung es für den Gesetzentwurf der Opposition gebe. Er bezeichnete es als naiv zu glauben, dass der Vorschlag angenommen würde. Denn schließlich gebe es einen Koalitionsvertrag, in dem festgeschrieben ist, das zunächst eine Evaluation des Gesetzes erfolgen soll. Tabea Rößner fragte sofort nach und wollte wissen, wann diese denn erfolgen werde. Dies konnte/durfte/wollte ein anwesender Mitarbeiter des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz auf Nachfrage von Till Kreutzer jedoch nicht mitteilen. Christian Flisek schloss es allerdings nicht aus, dass irgendwann in der Zukunft ein ähnlicher Antrag von der Regierungskoalition in den Bundestag eingebracht werde. Der Antrag der Opposition helfe jetzt zumindest, das Thema weiterhin wach zu halten.
Unverständnis zeigte Christian Flisek hinsichtlich fehlender Bemühungen seitens der Opposition, einen gemeinsamen Entwurf zu erarbeiten. Wenigstens einen Versuch hätte er sich gewünscht. Tabea Rößner widersprach dem und erklärte, dass alle Versuche im Keim erstickt wurden. Dem widersprach Flisek wiederum; ihm als Mitglied des Ausschusses Digitale Agenda seien keine Bemühungen bekannt.
Stefan Niggemeier (freier Journalist) erneuerte seine Kritik am Gesetz. Außerdem berichtete er, wie er in letzter Zeit von Befürwortern erklärt bekam, dass es ja gar nicht klar sei, ob die Überschrift eines Artikels nicht auch unter das Leistungsschutzrecht falle. Dabei hieß es von Anfang an, dass die Überschrift lizenzfrei sein soll. Justus Haucap dachte die Problematik etwas weiter: Sollte die Überschrift doch unter das Leistungsschutzrecht fallen, wie wirkt es sich aus, wenn die Überschrift - wie meist - vollständig im (unstreitig lizenzfreien) Link zum Artikel enthalten ist?
Tabea Rößner bedauerte, wie viel Zeit, Geld und Kraft in das Leistungsschutzrecht geflossen sei. Man hätte in der Debatte um die Zukunft insbesondere kleinerer (Lokal)Zeitungen schon viel weiter sein können. Deshalb forderte sie, das Leistungsschutzrecht so schnell wie möglich in die Tonne zu tun und sich stattdessen intensiv um den Wert von Journalismus und mögliche Finanzierungsmodelle zu unterhalten. Auch eine staatliche Förderung schloss sie dabei nicht kategorisch aus - wenn auch nicht nach französischem Vorbild.

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