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Teure Sinnlosigkeit
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger war und ist ein unsinniges Gesetz. Das zeigt auch ein aktueller Fall, über den Zeit-Online berichtet.
Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens wurde von verschiedenen Seiten eindringlich vor den Risiken gewarnt, die dieses Leistungsschutzrecht vor allem für Technologie-Start-ups mit sich bringen werde: Innovationen würden gehemmt, neue Unternehmen hierzulande erst gar nicht gegründet und Deutschland im Wettrennen mit den USA weiter ins Hintertreffen geraten (obwohl die fehlende Konkurrenzfähigkeit von der Regierung immer wieder bemängelt wird).
Der Fall von Patrick Bunk zeigt, wie schwer es Start-ups aufgrund des Leistungsschutzrechts haben. Vor wenigen Jahren hat Bunk in Berlin das Unternehmen Ubermetrics gegründet. Auf Kundenwunsch beobachtet man die gesamte Online- und Offline-Medienlandschaft und bereitet die Ergebnisse zu einem bestimmten Thema anschließend umfangreich auf. Dazu greift man unter anderem auf Snippets zurück, also kurze Anrisstexte zu einem Artikel. Genau hier kommt es zum Konflikt mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger.
Dem Gesetz nach müssen Unternehmen für das Anzeigen von Snippets eine Lizenz beim Verleger des entsprechenden Artikels einholen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn sich das Snippet auf "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" beschränkt. Was das genau bedeutet, kann zurzeit niemand mit Gewissheit sagen. Der Gesetzgeber hat sich dazu nicht konkret geäußert und diese Aufgabe stattdessen den Gerichten überlassen. Die wiederum haben zu dieser Frage bis jetzt geschwiegen. Einzig das Deutsche Patent- und Markenamt hat einen unverbindlichen Vorschlag von sieben Wörtern pro Snippet unterbreitet.
Die Snippets der von Ubermetrics angebotenen Zusammenfassung erreichten zeitweise 235 bis 250 Zeichen. Zu lang für den Süddeutsche Verlag, der für diese Handlung eine Lizenzgebühr verlangt und mittels einstweiliger Verfügung vorging. Bunk sah und sieht sich jedoch im Recht. Er wollte endlich Klarheit, was diese "einzelnen Wörter und kleinsten Textausschnitte" sind und ob er wirklich Lizenzgebühren entrichten muss. Um das zu erreichen, legte er Berufung ein – und scheiterte. Das OLG München, das mit dem Streit betraut war, sah es nicht für erforderlich an, sich zu dieser Frage zu äußern, und lehnte die Berufung ab. Die einstweilige Verfügung bleibt damit bestehen und Bunk genauso ahnungslos wie zuvor. Dafür deutlich ärmer.
Eine sechsstellige Summe soll ihn das Verfahren gekostet haben. Allein die gerichtlichen Verfahren der VG Media gegen Google sollen bereits 3,3 Mio. Euro Kosten verursacht haben. Dem stehen nur äußerst geringe Einnahmen von knapp 715.000 Euro gegenüber. Davon stammt allerdings kein einziger Cent von Google. Dabei wollte man doch gerade mithilfe des Leistungsschutzrechts an die riesigen Geldreserven des US-Riesen herankommen. Es sieht auch nicht so aus, als würde sich in Zukunft daran etwas ändern. Google betrachtet seine Snippets nicht als lizenzbedürftig. Und selbst wenn ein Gericht doch irgendwann einmal anders entscheiden sollte, wird Google einfach die Snippets der jeweiligen Verlage nicht mehr anzeigen: ohne Snippets keine Lizenzgebühr. Geholfen ist damit am Ende niemanden. Egal, wie man es dreht und wendet, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger schadet allen: den Verlagen, den Technologieunternehmen und den Verbrauchern. Es ist höchste Zeit, dieses unsinnige Gesetz aus der Welt zu schaffen.

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