Vortrag: Text- und Data-Mining und Verleger-Leistungsschutzrecht – Wie die EU europäische Innovationen gefährdet

Am 6. September 2017 - 11:38 Uhr von Till Kreutzer

Datenanalysen haben gewaltiges Potenzial für die Forschung und innovative Wirtschaftszweige. Erst sie ermöglichen es, die Potenziale der Informationsgesellschaft in reales und nutzbares Wissen umzuwandeln.

Die Europäische Union hat erkannt, dass es einen Zusammenhang zwischen diesen technischen Möglichkeiten und dem Urheberrecht gibt: viele zu analysierende Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Sollen sie durchsucht, analysiert, konvertiert oder anderweitig genutzt werden, müssen sie zumeist kopiert werden. Solche Kopien unterliegen, wenn die kopierten Inhalte geschützt sind, dem Urheberrecht.

Ohne spezifische Schrankenbestimmungen sind solche Analysen meist nicht möglich, weil unter Umständen unzählige Verträge geschlossen werden müssen, um Nutzungsrechte zu erwerben. Die EU-Kommission will der Bedeutung von Text- und Data Mining (TDM) nun Rechnung tragen, indem in der geplanten Richtlinie zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ eine neue Schrankenbestimmung geschaffen wird. Deren Nutzbarkeit und Bedeutung wird jedoch im gleichen Zuge durch den Kommissionsentwurf massiv eingeschränkt. Die TDM-Schranke soll nur zugunsten von Forschungseinrichtungen gelten, kommerzielle Nutzungen werden gleichzeitig – so liest sich der Entwurf – generell unter Erlaubnisvorbehalt gestellt.

Zudem soll ein Presse-Leistungsschutzrecht geschaffen werden, das das Rechtedickicht noch undurchsichtiger werden ließe. Einerseits wird hiermit eine weitere Schutzschicht geschaffen, deren Bezugspunkt sich vom Urheberrecht an den publizierten Inhalten nicht unterscheiden lässt. Die Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Frage, von wem man für Text- und Data Mining für welche Art von Nutzung nunmehr Rechte einholen muss, wird gewaltig sein. Selbst zuvor gemeinfreie Kleinstbestandteile von Publikationen würden unter ein rechtliches Monopol gestellt.

Beide Folgen stehen den Notwendigkeiten von TDM – das ja gerade auf Nutzungsfreiheit angewiesen ist – diametral entgegen. Das wiederum spielt der Großindustrie in die Hände, die mit derlei Schwierigkeiten umgehen kann. Kleine Unternehmen und Start-ups werden dagegen mit zusätzlichen rechtlichen Hürden überzogen, die sie vom Markt und von Innovationen fern halten oder aus diesem treiben.

Der Vortrag „Text- und Data-Mining und Verleger-Leistungsschutzrecht – Wie die EU europäische Innovationen gefährdet“ (zusammen mit Patrick Bunk von Ubermetrics) auf der Konferenz „Das ist Netzpolitik“ am 1.9. in Berlin ist jetzt als Video verfügbar:

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