Bereits im September berichteten wir vom zweiten Referentenentwurf des Bundesjusitzministeriums, mit dem die Vorgaben der DSM-Richtlinie umgesetzt werden sollen. Nun hat das Ministerium den Entwurf auf seiner Webseite veröffentlicht.
Änderungen wurden daran keine vorgenommen; es handelt sich um dieselbe Version, die uns im September vorlag. Es bleibt also bei den Vorschlägen zum Leistungsschutzrecht für Presseverlegern sowie bei der unausweislichen Verpflichtung zum Einsatz von Uploadfiltern – und bei unserer Kritik daran. Bis zum 6. November zum Entwurf Stellung genommen werden.