Die Stellungnahme für die kommende Bundestagsanhörung zum Leistungsschutzrecht von Gerald Spindler, Professor für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Göttingen, ist jetzt veröffentlicht. Spindler stellt fest:
Der Gesetzentwurf wird einhellig von deutschen Urheberrechtlern zu Recht abgelehnt.
Er sieht vor allem drei Probleme:
1. Das Leistungsschutzrecht würde zu einer Ungleichbehandlung von Urhebern und Presseverlagen führen. Das könnte verfassungswidrig sein. Ein Artikel, den ein Journalist selbst im Netz veröffentlicht, wäre durch das Leistungsschutzrecht nicht geschützt (und nicht vergütungspflichtig), der gleiche Inhalt auf einer Verlagsseite dagegen wäre es.
2. Die Investition der Presseverlage werde schon über das Wettbewerbsrecht geschützt. Gegen den Zugriff von Suchmaschinen brauche es kein neues Recht. „Ein Marktversagen, bei dem der Gesetzgeber durch Schaffung eigener Rechte eingreifen müsste, liegt gerade nicht vor.”
3. Das Presse-LSR liege „gefährlich nahe” an einem einzelfallbezogenen Gesetz.
Im Detail hält Spindler die Eingrenzung, was genau geschützt werden soll, für misslungen und sieht „fast unlösbare Fragen". Wie schon Malte Stieper sieht er das Leistungsschutzrecht leerlaufen, wenn man die Einwilligungslösung des Bundesgerichtshofs bei Vorschaubildern für übertragbar hält. Wenn nicht, dann stelle sich aber die Frage, warum nur Presseinhalte geschützt werden sollen.