Deutsche Bank Research kommt in einem Kommentar zu dem Schluss, eine Anpassung des Rechtsrahmens für immaterielle Güter sei in der Tat erforderlich. Diese Anpassung müsse jedoch nicht in verstärktem Schutz für Verlagshäuser, sondern in der Stärkung der Position der Urheber liegen.
Eine künstlicher Verknappung digitaler Inhalte durch ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage (Presse-LSR) sei marktwirtschaftlich nicht zu rechtfertigen. Ein Presse-LSR treffe letztlich auch Journalisten, Blogger und alle nicht-privaten Nutzungen des Internets und damit die Falschen. Auf die Herausforderungen durch den digitalen Strukturwandel und den Wandel des Konsumenten zum „Prosumenten” sollten die Verleger unternehmerisch reagieren; es sei nicht die Aufgabe des Staates in einem sich wandelnden Geschäftsfeld „die Pfründe der Etablierten zu sichern”. Auch sei ein Umsatzrückgang noch kein Marktversagen.
Ein Presse-LSR durchzusetzen, bedeute, eine Branche willkürlich zu bevorzugen. Dies drohe, zum Präzedenzfall für andere Branchen werden. Negative Folgen für Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Innovationskraft seien ebenso abzusehen wie eine schlechtere Position der Urheber.