Leistungsschutzrecht soll angeblich noch vor der Sommerpause kommen (Update: bestätigt)

Am 5. Juni 2012 - 12:28 Uhr von David Pachali

Nach einem Treffen der Koalitionsspitzen soll verschiedenen Berichten zufolge (siehe z.B. FAZ, SZ, RP) ein Presse-Leistungsschutzrecht noch vor der Sommerpause durchgebracht werden. So zumindest stellen es sich die Teilnehmer des „Koalitionsgipfels” vor, die mehr Tempo bei ihren Gesetzgebungsvorhaben demonstrieren wollen. 

Nachdem die Aussagen der Regierung zum Leistungsschutzrecht in letzter Zeit immer wolkiger wurden – Angela Merkel sprach davon, es werde „kein Allheilmittel” sein, es sei alles „nicht ganz einfach“, das Bundesjustizministerium wollte gar keinen Zeitpunkt mehr nennen – gibt es damit mal wieder eine konkrete Ansage zum Zeitpunkt.

Offen bleibt allerdings, wie lange eine solche Meldung Bestand haben wird und wie die Uneinigkeit innerhalb der Regierungsparteien zum Leistungsschutzrecht durch ein Gipfeltrefffen aufgelöst worden sein soll. In der FAZ heißt es zum gestrigen Treffen: „Die Gesprächsatmosphäre sei gut gewesen. Beschlüsse wurden nicht gefasst. Die vier Teilnehmer der knapp drei Stunden langen Gesprächsrunde verzichteten darauf, Festlegungen unmittelbar im Anschluss an das Treffen vor Journalisten zu erläutern.”

Das Handelsblatt wiederum berichtet heute, das Bundesjustizministerium wolle den Dritten Korb der Urheberrechtsreform „wie geplant” mit Leistungsschutzrecht und Regelungen für verwaiste Werke vorlegen. Dazu würden aber weitere Gespräche notwendig sein, ein Zeitpunkt wird nicht genannt. Zugleich wird Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit einer Aussage zitiert, die nicht nach schnellen Wahlgeschenken klingt: „Ich lade die Content-Industrie ein, sich jenseits ihrer Interessen an der Debatte zu beteiligen, wie das Urheberrecht morgen für Bürger und Unternehmer wieder verständlicher werden kann”.

Update, 6.6.2012: Das Bundesjustizministerium bestätigt, man wolle noch vor der Sommerpause einen LSR-Gesetzentwurf vorlegen, im Sommer solle es dann noch weitere punktuelle Änderungen und weitere Gespräche zur Urheberrechtsreform geben. Demnach setzt das Ministerium offenbar auf mehrere Schritte statt auf ein umfassendes Änderungsbündel („Dritter Korb”).

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