Wie geht es weiter beim Leistungsschutzrecht?

Am 31. Januar 2013 - 17:57 Uhr von David Pachali

Mit der gestrigen Anhörung im Rechtsausschuss hat das Leistungsschutzrecht eine weitere Station genommen. Beschlossen wurde zwar nichts, aber das Verfahren geht seinen Gang. Die Sitzung selbst brachte – erwartungsgemäß – keine großen Überraschungen. Die schriftlichen Stellungnahmen (darunter auch von IGEL-Initiator Till Kreutzer) sind beim Bundestag dokumentiert, eine Aufzeichnung oder einen Livestream gab es nicht

Bemerkenswert war vor allem das „laute Nachdenken” des Ausschussvorsitzenden Siegfried Kauder (CDU), der mitten in der mehrstündigen Anhörung etwa feststellte, das Gesetz könne womöglich sein Ziel verfehlen. Und Sachverständiger Gerald Spindler schlug als „letzten Willen” der Urheberrechtler eine Befristung des Leistungsschutzrechts vor.

Tobias Schwarz schreibt bei Carta:

Die neun geladenen Sachverständigen, den politischen Mehrheitsverhältnissen entsprechend getrennt in Befürworter_innen (Jürgen Ensthaler, Christoph Keese, Kajo Döring, Rolf Schwartmann, Holger Paesler) und Gegner_innen (Ralf Dewenter, Till Kreutzer, Gerald Spindler, Thomas Stadler) des Gesetzesvorhabens, stellten ihre Statements vor. Dabei fiel auf, dass die Gegner_innen freier argumentieren konnten als die stets ablesenden Befürworter_innen, und dass versucht wurde, an Beispielen aus der Praxis aufzeigen, welche schlimmen Folgen ein Leistungsschutzrecht haben könnte, bzw. wie erheblich die Zukunft der Presseverlage von diesem Gesetz abzuhängen scheint.

Kai Biermann fasst bei Zeit Online zusammen:

Am Mittwoch war der Rechtsausschuss dran. Der hatte sich Juristen und Verbände geladen, um sich erklären zu lassen, welche Folgen das Gesetz denn hätte, das man da geschrieben hat.  Bei der Anhörung im Paul-Löbe-Haus gab es keine Zwischentöne, der Gesetzentwurf kennt nur Fans und erklärte Gegner. Nur die Betroffenen fehlten, Google und andere Suchmaschinenbetreiber waren nicht als Sachverständige geladen und konnten nur als Zuschauer teilnehmen. 

Nachlesen kann man die Sitzung auch bei Digitale Linke, Netzpolitik.org, Süddeutsche.de und im Carta-Storify. Oder bei Welt Online, die ihren Lesern das Leistungsschutzrecht als Gesetz gegen „Datenstaubsauger” und „Raubkopierer-Lobby” preist.

Der Rechtsauschuss wird jedenfalls jetzt seine Beschlussempfehlung für die zweite und dritte Lesung im Bundestag erarbeiten. Wie schnell das Gesetz wieder dort landet, hängt auch davon ab, ob es doch noch weitere Anhörungen gibt, etwa im Unterausschuss Neue Medien. Am Ende würde es jedenfalls am Bundesrat hängen, der das (Einspruchs-)Gesetz zwar nicht komplett blockieren, aber zumindest den Vermittlungsausschuss einschalten kann. Netzpolitik.org dazu: 

 

Falls diese Nachverhandlungen bis zur Bundestagswahl nicht zu einer Einigung führen sollten, wäre das Gesetz tot – dank Diskontinuitätsprinzip. Doch danach sieht es zur Zeit nicht aus (…)

 

Zwar ändern sich im Bundesrat die Mehrheitsverhältnisse zugunsten von Rot-Grün, sobald sich die niedersächsische Regierung konstituiert hat. Bei der im Oktober beschlossenen Stellungnahme zum Gesetzentwurf wollten die Länder aber nur Nachbesserungen im Detail.

Inzwischen will immerhin Schleswig-Holstein erklärtermaßen gegen das Gesetz stimmen. Ein Antrag auf Initiative der Piratenpartei dazu wurde vergangene Woche angenommen. Auch in Berlin wartet ein ähnlicher Antrag (PDF) von Grünen, Piraten und Linken auf Behandlung im dortigen Ausschuss für Europa, Bund und Medien. Und die Berliner SPD hatte schon im Oktober für eine Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat gestimmt.

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