Leistungsschutzrecht soll ohne Snippets kommen (3. Update)

Am 26. Februar 2013 - 15:27 Uhr von David Pachali

Kurz vor der für Freitag geplanten Verabschiedung des Leistungsschutzrechts wurde der Gesetzesentwurf offenbar noch geändert und zurechtgestutzt. Wie Heise Online berichtet, sollen kleinste Ausschnitte aus Presserzeugnissen nicht mehr vom Leistungsschutzrecht betroffen sein. Das ist  anscheinend das Ergebnis der Beratungen im Rechtsausschuss, der morgen abschließend darüber befinden soll. Heise:

Das geplante neue Recht soll "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" nicht umfassen. Suchmaschinen und News-Aggregatoren könnten so kurze Auszüge aus indexierten Presseartikeln in Form von "Snippets" weiterhin anzeigen.

Der überarbeitete Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Von den Verlagen ist noch keine Reaktion auf ein Leistungsschutzrecht bekannt, von dem Snippets womöglich gar nicht betroffen wären.

Ob es nun auch noch einen rechtlichen Unterschied zwischen „kleinen” und „kleinsten” Textausschnitten geben soll, bleibt ebenso offen.

Update: CDU/CSU und FDP haben folgenden Änderungsantrag eingebracht:

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11470 mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert anzunehmen:

1. Der Titel des Gesetzentwurfs wird wie folgt gefasst:

„Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes“

2. In Artikel 1 wird § 87f Absatz 1 Satz 1 wie folgt gefasst:

„Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das aus- schließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.“

Update II, 27.02.: Der Rechtausschuss hat Gesetzentwurf und Änderungsantrag heute angenommen. Ein Antrag der Oppositionsfraktionen auf eine weitere Anhörung zu europa- und verfassungsrechtlichen Problemen des Gesetzentwurfs wurde mit Regierungsmehrheit abgelehnt. Wenn sich nicht kurzfristig noch die Tagesordnung ändert, bleibt es bei der zweiten und dritten Lesung im Parlament am Freitag. Siehe dazu auch das Posting bei Grün Digital.

Update III, 28.02.: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses sind jetzt beim Bundestag nachzulesen (PDF).

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