Bundesrat winkt Leistungsschutzrecht durch: Ein Kommentar

Am 22. März 2013 - 19:12 Uhr von Till Kreutzer
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Kaum jemand hat daran geglaubt, dass der Gesetzgeber das Leistungsschutzrecht für Presseverleger tatsächlich verabschieden würde. Zu absurd erschien bereits der Ansatz, zu unglaublich, dass der Gesetzgeber dieser Forderung nach Klientelpolitik nachgeben würde. Nun wurde der (vor-)letzte Akt vollzogen: Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.

Entgegen aller vollmundigen Ankündigungen der SPD haben die sozialdemokratisch geführten Länder gegen die Einberufung des Vermittlungsausschusses gestimmt. Das Gesetz wurde im Bundesrat einfach durchgewunken und kann nun in Kraft treten. Es sei denn, der Bundespräsident entscheidet sich, dieses verfassungswidrige Regelwerk nicht zu unterschreiben.

Das Ganze ist schockierend und für alle Parteien beschämend, die sich nicht aktiv gegen das Gesetz eingesetzt haben. Fast alle deutschen Parteien haben sich hiermit ein Armutszeugnis ausgestellt und gezeigt, dass sie ein ausgesprochen seltsames Demokratieverständnis haben. Trotz eines ungekannt breiten Widerstandes (wer hätte jemals gedacht, dass der BDI, die Piraten und die Linke in einer politischen Frage einmal an einem Strang ziehen würden) und des Umstands, dass selbst aus Richtung der Presseverleger zuletzt immer mehr Kritik geäußert wurde, hat der Gesetzgeber einer kleinen Schar Begünstigter ein großes Geschenk gemacht.

Das Geschenk ist nicht deshalb groß, weil das LSR letztlich irgendjemandem irgendetwas bringen würde (siehe meinen Kommentar in der FAZ). Sondern deshalb, weil man sich der Macht der Presseverleger gebeugt und gezeigt hat, dass sie sich nicht nur gegen jedes gute Argument, sondern auch gegen jeden noch so breiten und mächtigen Widerstand durchsetzen können. Nun bleibt, eine Bitte auszusprechen: Sehr geehrter Herr Bundespräsident Gauck, bitte unterzeichnen Sie dieses Gesetz nicht. Am Ende verlieren alle – auch die Presseverleger.

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