Aggregatoren sind elementare Arbeitswerkzeuge – Drei Fragen an Nina Galla

Am 22. Oktober 2012 - 15:20 Uhr von Karolin Freiberger

Karolin Freiberger: Was halten Sie vom geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage?

Nina Galla: Nach eingehender Beschäftigung mit dem Leistungsschutzrecht erkenne ich keine Notwendigkeit für dieses Recht: Das Urheberrechtsgesetz schützt die beklagten Verwendungen durch News-Aggregatoren bereits ausreichend, jeder Webseitenbetreiber hat außerdem die technische Möglichkeit, die Indexierung oder auch die Darstellung von Snippets zu unterbinden und eine wirtschaftliche Notlage ist bei den fordernden Verlagen Springer und Burda ebenfalls nicht erkennbar.

Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass dieses Gesetz von Lobbyisten erwirkt wurde, um wirtschaftliche Einzelinteressen zu bedienen. Dabei vernachlässigt unsere Regierung die wahre Herausforderung bei der Reform des Urheberrechtsgesetzes: Die Stärkung der Rolle des Urhebers im digitalen Zeitalter.

Worin sehen Sie das größte Problem eines solchen Rechts?

Das Leistungsschutzrecht sorgt für große Rechtsunsicherheit in der heute vielschichtigen Medienlandschaft und ignoriert drohende Kollateralschäden zugunsten der Interessen Einzelner. Insbesondere im Medien- und Nachrichtengeschäft ist Schnelligkeit ein entscheidender Wettbewerbsfaktor: Aggregierende Dienste wie Google News und Google Alerts, Rivva, Twitter und RSS-Feeds gehören zu unseren täglichen und elementaren Arbeitswerkzeugen und sind aktuell in Deutschland durch das Leistungsschutzrecht gefährdet. Ein Verzicht auf diese Dienste würde die Recherchemöglichkeiten für Berater und Journalisten hierzulande empfindlich einschränken und im internationalen Wettbewerb benachteiligen.

Was würden Sie den Presseverlagen raten?

Ich rate den Verlegern, die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht zurückzuziehen und sich stattdessen dem digitalen Wandel mit allen seinen Chancen zu öffnen: Dazu gehört nicht nur die Anpassung des eigenen Angebots an veränderte Nutzungsgewohnheiten, sondern auch die Kooperation mit erfolgreichen Diensten oder Beratung durch innovative Start-Ups. Das Leistungsschutzrecht mag kurzfristig und monoperspektivisch hilfreich erscheinen, aber es löst das zugrunde liegende Problem nicht. Stattdessen schafft es neue und noch unüberschaubare Schwierigkeiten.

Nina Galla ist Beraterin für strategische Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit mit besonderem Schwerpunkt auf Technologie-, IT- und Digital-Themen. Sie berät und betreut Unternehmen, Verbände und politische Akteure und ist ehrenamtlich netzpolitisch aktiv.  

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