Verwandte Beiträge
- Vermutungsregel gegen Open Access: Bundesratsempfehlungen zum Leistungsschutzrecht veröffentlicht
- Vor dem Bundesrat: Leistungsschutzrecht wirft Schatten voraus
- Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger - Eine kritische Betrachtung aus rechtlicher Sicht
- Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie: Streit-Thema Leistungsschutzrecht
- Rat winkt Urheberrechtsreform durch – Die Würfel sind gefallen
- Verlage zahlen weiterhin kräftig drauf
- The neighboring right for press publishers is a thread to Open Content and Open Access
Regierung antwortet Bundesrat zum Leistungsschutzrecht
Nachdem der Bundesrat sich zum Leistungsschutz-Entwurf der Regierung geäußert hatte (PDF) und etwas nachbessern wollte, ist mittlerweile auch die Gegenantwort der Regierung (PDF) veröffentlicht worden. Es geht darin um vier Punkte; kaum überraschend ist die Regierung in drei Punkten nicht der Ansicht des Bundesrats, in einem bleibt die Sache offen:
1. Die Länder wollen – gleichsam im Gegenzug für das Regierungsgeschenk an die Verleger – ein Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler im zu ändernden Urheberrechtsgesetz unterbringen. Dazu heißt es in der Stellungnahme der Regierung lediglich, das sei „im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen.”
2. Der Bundesrat fordert, zu überprüfen, ob das Leistungsschutzrecht nicht über eine Verwertungsgesellschaft abgewickelt werden müsse. Die Bundesregierung antwortet, dass man das auch freiwillig lösen könne. Außerdem handele es sich bei den zukünftigen Zahlungspflichtigen um Unternehmen, die die Rechte auch ohne Verwertungsgesellschaft klären könnten (genau das war bei kleinen Verlagen und Diensteanbietern bezweifelt worden).
3. Der Bundesrat will noch einmal ausdrücklich klarstellen, dass nach einem Jahr Leistungsschutz-Laufzeit Presseartikel nicht gemeinfrei würden, also das Urheberrecht weiter läuft (was es ohnehin tut). Die Bundesregierung will das nicht und meint, das würde zu wiederum neuer Verwirrung bei anderen, existierenden Leistungsschutzrechten führen.
4. Der Bundesrat will – wiederum offenbar im Gegenzug fürs LSR – den Paragrafen 52a Urheberrechtsgesetz entfristen, der Ausnahmen für Kopien an Schulen und Hochschulen enthält, aber Ende des Jahres ausläuft. Die Regierung verweist auf ihr eigenes Vorhaben, den Paragrafen nicht zu entfristen, sondern um zwei Jahre zu verlängern. Die Unionsfraktion hatte dazu im November noch einen Gesetzentwurf vorgestellt.
Bundesrats-Position und Regierungsantwort bilden zusammen mit dem eigentlichen Gesetzentwurf die Grundlage für die parlamentarische Beratung.
Update, 21.15: Die erste Lesung im Bundestag soll nach jetzigen Stand am 29. November stattfinden, allerdings nur mit Reden „zu Protokoll“. Grünen-Medienpolitikerin Tabea Rößner und die Fraktion der Linken haben bereits angekündigt, dagegen Protest einzulegen.
Text freigegeben unter Creative Commons BY 3.0 de.Diese Lizenz gilt nicht für externe Inhalte, auf die Bezug genommen wird.