VG Media leitet weiteres Gerichtsverfahren ein

Am 6. Juli 2016 - 20:25 Uhr von Tom Hirche
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Wie Golem berichtet, hat die VG Media vor dem Verwaltungsgericht München Klage eingereicht. Bei diesem Verfahren geht es um die von der VG Media vor einiger Zeit erteilte "Gratiseinwilligung".

Im Oktober 2014 haben die in der VG Media organisierten Verlage Google eine so bezeichnete "Gratiseinwilligung" erteilt. Damit erlaubten die Verlage dem US-Riesen, kostenlos Textauszüge und Bilder als Snippet bei Suchergebnissen zu verwenden – und verzichteten damit faktisch auf ihr Leistungsschutzrecht. Zu diesem Schritt sei man "angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google" gezwungen gewesen. Ein Schuss ins eigene Knie, denn damit haben die Verlage öffentlich zugegeben, wie wichtig die Leistung von Suchmaschinen für sie ist.

Allerdings wurde die Gratiseinwilligung nur Google erteilt. Von allen anderen Suchmaschinenanbietern verlangen die Verlage weiterhin eine Lizenzgebühr für das Anzeigen von Snippets. Die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angesiedelte Staatsaufsicht über Verwertungsgesellschaften sah darin eine mögliche rechtswidrige Benachteiligung und leitete ein entsprechendes Verfahren ein. Denn: Verwertungsgesellschaften sind grundsätzlich an das Gleichbehandlungsgebot gebunden.

Bereits am 2. April 2015 hatte das DPMA schließlich die Gratiseinwilligung für unzulässig erklärt. Die VG Media erhob Widerspruch gegen diese Entscheidung, scheiterte jedoch damit. Damit stand den Verlagen nur noch der Klageweg offen – den sie offensichtlich beschreiten. Ein Termin für die mündliche Verhandlung steht wohl noch nicht fest. Solange Gerichte mit dem Bescheid des DPMA beschäftigt sind, kann er nicht in Rechtskraft erwachsen, sodass die VG Media ihre Ungleichbehandlung weiterhin durchführen kann.

Die VG Media hat sich bisher nicht zum Verfahren geäußert und gegenüber Golem lediglich darauf hingewiesen, dass eine rechtskräftige Entscheidung des DPMA noch nicht vorliege.

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