Unterstützer
Die auf dieser Seite genannten Unternehmen, Verbände, Blogs und sonstigen Einrichtungen haben gegenüber IGEL ihre Unterstützung erklärt, was zunächst einmal bedeutet, dass sie sich grundsätzlich gegen die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger aussprechen, die Entstehung dieser Initiative befürworten und dem Projekt organisatorisch, finanziell oder ideell zur Seite stehen (zumindest im Sinne von „Gefällt mir!”).
Die Unterstützer nehmen keinen Einfluss auf die originären Inhalte der Webseite. Diese stammen von der IGEL-Redaktion oder sind bereits andernorts von Dritten veröffentlicht worden und dann entsprechend gekennzeichnet. Aufgrund dieser Rollenverteilung liegt es auf der Hand, dass nicht jedes Argument an sich oder gar im Detail der Auffassung aller Unterstützer entsprechen muss.
Weitere Unterstützer, die sich mit ihrem Namen/ ihrem Logo für IGEL aussprechen wollen, sind nicht nur jederzeit herzlich willkommen, sondern auch von großer Bedeutung für den Erfolg der Initiative. Bei Interesse wenden Sie bitte an die Adresse: redaktion at leistungsschutzrecht.org
Um den zivilgesellschaftlichen Charakter dieser Initiative zu wahren, werden politische Parteien nicht in die Unterstützerliste aufgenommen. Wir hoffen insoweit auf Verständnis und freuen uns dennoch über den bereits durch Parteien geäußerten Zuspruch.
Materialien der Unterstützer
Niggemeier: Propaganda statt Journalismus
EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hat auf dem Jahreskongress des Bundesverbands Deutscher Presseverleger die Anwesenden dazu aufgefordert, gegen die Kritik ihrer Online-Redaktionen am Leistungsschutzrecht für Presseverleger vorzugehen. Der Medienkritiker und Journalist Stefan Niggemeier findet das bestürzend, wenn kritische Journalisten auf Linie gebracht werden sollen.
Überschrift soll nicht gleich Überschrift sein
Bereits im November führte der Medienjournalist und -kritiker Stefan Niggemeier ein interessantes Gespräch mit Christoph Keese, Executive Vice President der Axel Springer SE, über die Reichweite des Leistungsschutzrechts. Anlass war die Äußerung Keeses in seinem Blogbeitrag, dass möglicherweise auch Überschriften unter das Leistungsschutzrecht fallen würden. (Nicht nur) Niggemeier war überrascht und bat um eine Erklärung dieser Aussage; schließlich hieß es doch immer, dass Überschriften nicht erfasst seien. Das wenig später stattfindende Gespräch, in dem Niggemeier auf die Widersprüchlichkeit hinweist, kann man hier auf seinem Blog nachlesen.
"Es blickt zu sehr in die Vergangenheit"
Vergangene Woche hat Tobias Schwarz für Netzpiloten.de ein Interview mit Christian Flisek (SPD) geführt. Flisek ist seit dieser Wahlperiode Abgeordneter im Deutschen Bundestag und dort unter anderem Mitglied im Ausschuss Digitale Agenda sowie Recht und Verbraucherschutz.
Now is the time to fix copyright!
In her article published on The Digital Post, Caroline de Cock, Coordinator of the Copyright4Creativity (C4C) Coalition, claims that now is the time to fix European copyright law. And she is right.
Verfassungsbeschwerde gegen Leistungsschutzrecht
Heute hat der Internet-Konzern Yahoo Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Man halte die Regelungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger für mit dem Grundgesetz unvereinbar.
Der Kampf ums Leistungsschutzrecht hat erst begonnen
Über die Reichweite des Leistungsschutzrechts für Presseverleger - wer Geld zahlen muss und wer Geld für welche Leistung verlangen kann - herrscht großer Streit. Seit heute ist dieses Leistungsschutzrecht aber in Kraft. Der Medienjournalist und Blogger Stefan Niggemeier schreibt bei Zeit Online über diesen Streit und zu welchen Widersprüchen er führt.
Rivva und das Leistungsschutzrecht (2)
Frank Westphal, Betreiber des Nachrichtenaggregators Rivva, verkündet auf seinem Blog, dass die Vorschautexte zu verlinkten Artikeln "jetzt jeden Tag ein bisschen mehr verblassen" würden. Mit dem Inkrafttreten des Leistungsschutzrechtes am 1.8.2013 sollen die Snippets dann gar nicht mehr sichtbar sein. Die Rechtsunsicherheit bezüglich der Auslegung von "kleinste Textausschnitte" zwinge ihn zu diesem Schritt.
Von allen Presseverlagen Lizenzen einzuholen sei allein schon aus finanzieller Sicht nicht zu schaffen. Allerdings hätten sich bereits ein paar Verlage und viele Blogs bereit erklärt, dass Westphal zur ihren Beiträgen weiterhin Snippets anzeigen dürfe (sog. Opt-In). Die große Masse sei damit aber noch längst nicht abgedeckt.
Leistungsschutzrecht aus Sicht einer Suchmaschine
Das Blog der Peer-to-Peer-Suchmaschine Faroo befasst sich mit dem jetzt vom Bundestag beschlossenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger und attestiert dem Gesetz „Unklarheit mit Methode”. Ungeklärt sei unter anderem, was ein Presseerzeugnis ist, wer als Presseverleger gilt, wieviele Worte oder Zeichen zulässig sein sollen, ob URLs unter das Leistungsschutzrecht fallen, wie die Schutzdauer sicher erkannt werden kann und was als gewerblich gilt. Ergebnis:
2013 Special 301 Review: Identification of Countries Under Section 182 of the Trade Act of 1974
Die IT-Lobby-Organisation Computer & Communications Industry Association (CCIA) hat sich in einer Stellungnahme an das Amt des Handelsvertreters der Vereinigten Staaten (USTR) beschwert, das Presse-Leistungsschutzrecht werde neue Marktbarrieren schaffen. Diese würden US-Unternehmen, aber auch der deutschen Internetwirtschaft schaden. Das Leistungsschutzrecht widerspreche auch internationalen Verträgen. Die CCIA will Deutschland daher im „Special 301-Report” aufführen, eine Art Liste der Copyright-„Schurkenstaaten”.
Leistungsschutzrecht: Ein Kampf ohne Gegner
Über die Leistungsschutz-Pläne in Deutschland und die Forderungen in der Schweiz schreibt Lukas Stuber, Geschäftsführer der Zürcher Agentur Yourposition, bei netzwertig.com. Neben der Verleger-Rhetorik vom „Diebstahl” ihrer Inhalte schreibt er über die Aussage, Google würde indirekt von Verlagsinhalten profitieren. Er nennt es unzulässig verkürzt:
Androidnext: „Die Netznutzer sind die Gelackmeierten”
Die Redaktion von androidnext unterstützt jetzt IGEL und erklärt zum Leistungsschutzrecht:
Leistungsschutzrecht: Eine unheilige Scheindebatte
In der FAZ sieht Frank Rieger eine zweiteilige Strategie der Verlage beim Leistungsschutzrecht: Im ersten Schritt eine Zahlungspflicht zu etablieren und die Aufnahme von Verlagsinhalten im zweiten Schritt per Kartellverfahren oder „Suchmaschinenneutralität” festzuschreiben. Allerdings gehe die Einschätzung der LSR-Befürworter an den digitalen Machtverhältnissen vorbei.
Wolfgang Blau: Auch das schärfste Urheberrecht würde den Verlagen nicht helfen
Stefan Niggemeier hat in seinem Blog eine Rede veröffenticht, die Zeit-Online-Chefredakteur Wolfgang Blau vor kurzem auf einer Tagung der Grünen zum Urheberrecht gehalten hat. Blau sieht im Leistungsschutzrecht eine nur symbolische, aber schädliche Politik und eine Machtprobe zwischen Google und den Verlagen, vor allem dem Springer-Verlag. Die Bundesregierung lasse es „entweder als seltsam netzfremd oder als zynisch” dastehen.
Snippets im Lichte des geplanten Leistungsschutzrechts für Presseverlage
In der Fachzeitschrift Kommunikation & Recht untersucht der Internetrechtler Stephan Ott den rechtlichen Status von Snippets und die möglichen Auswirkungen des Leistungsschutzrechts. Er kommt zum Ergebnis, dass man von einer Einwilligung der Verlage in die Nutzung von Snippets ausgehen kann.
Ein Kartell nutzt seine Macht: Wie die Verlage für das Leistungsschutzrecht kämpfen
Stefan Niggemeier zeichnet mit Verweis auf die Arbeit von Christopher Buschow ausführlich die Bemühungen der Verleger für ein Leistungsschutzrecht seit den ersten Forderungen im Jahr 2009 nach. Statt „Qualitätsjournalismus”, wie er von den Verlegern beschworen wird, lieferten sie beim Leistungsschutzrecht Propaganda.
Thierry Chervel: „Das Medium verliert an Profil”
Bei Vocer ist ein Interview von Ulrike Langer mit Perlentaucher-Mitgründer Thierry Chervel erschienen, das sich vor allem um fehlende journalistische Innovation in Deutschland dreht und auch die Diskussion um ein Leistungsschutzrecht streift. Das Presse-LSR würde letzten Endes zu einer Privatisierung von Information führen, was der Idee einer freien Öffentlichkeit widerspricht, so Chervel.
Das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse ist überflüssig und schließt keine Schutzlücken
Die Verlegerverbände VDZ und BDZV haben ein Papier (PDF) veröffentlicht, dass sechs Punkte aufzählt, die für ein Leistungsschutzrecht sprechen sollen. Der DJV Berlin-Brandenburg hat dazu eine Replik veröffentlicht, in der er ausführlich auf die einzelnen Punkte eingeht. Die Replik in Kürze:
Lügen fürs Leistungsschutzrecht (I)
Haben die Verlage nur die Wahl, mit Snippets oder gar nicht bei Google indexiert zu werden? So hatte es Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs bei Springer, gegenüber der ehemaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries dargestellt.
Interview zum Leistungsschutzrecht mit Klaus Minhardt, DJV Berlin-Brandenburg
Im Medienmagazin bei Radio Eins äußert sich Klaus Minhardt, Geschäftsführer des DJV Berlin-Brandenburg zum Leistungsschutzrecht. An die versprochene Beteiligung der Journalisten glaubt er nicht. Auch die Grundkonstruktion hält er angesichts der Opt-out-Möglichkeit für Presseinhalte bei Google und anderen Suchmaschinen für verfehlt.
Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Verlage: Rechtsunsicherheit für freie Journalisten
Der Verband freier Journalisten Freischreiber verweist in einer Erklärung auf seine Ablehnung des Leistungsschutzrechts, die er durch den Referentenentwurf bestätigt sieht: „Wir sehen keinerlei Vorteil durch das vorgeschlagene Gesetz und befürchten, dass die unklaren Formulierungen freien Journalisten in Zukunft viel Ärger machen werden.”
Wie man sich mit dem Leistungsschutzrecht eine Google-Melkmaschine baut
Mario Sixtus stellt sich vor, wie mit dem Leistungsschutzrecht nach dem Referentenentwurf in fünf Schritten „Suchmaschinen-Melkmaschinen” konstruiert werden könnten, eine Art Mischung aus Content-Farmen und Rechnungsabteilung. Dazu müsste man Presseverleger werden, „überwiegend verlagstypisch“ publizieren, Lizenzbedingungen festlegen und für gewerbliche Nutzung sorgen. Sixtus: „Rechnungen an die fünf Suchmaschinen schreiben und ab in die Post damit: Fertig!”
Das Leistungsschutzrecht: Selten war es so tot wie heute
Stefan Niggemeier sieht die Chancen für das Leistungsschutzrecht durch den jetzt öffentlichen Referentenentwurf sinken: „Nun ist die Unmöglichkeit und Untauglichkeit eines solchen Gesetzes unübersehbar.” Auch bei den Verlagen selbst scheine keine Einigkeit mehr zu herrschen.
Leistungsschutzrecht für Presseverlage: Meinungsaustausch im Abseits
Bei den Netzpiloten schreibt Björn Rohles über die möglichen Auswirkungen des Leistungsschutzrechts auf die öffentliche Debatte. Die Beruhigungen, Netznutzer seien nicht betroffen, sieht er nicht bestätigt, wenn Blogs schon bei Flattr-Buttons und Berufsbezug als gewerblich gelten.
Wikipedia demnächst ohne Weblinks?
Wikimedia Deutschland sieht im Leistungsschutzrecht eine Gefahr für die Erstellung von freien Inhalten. In einer Erklärung kritisiert Jan Engelmann, Leiter Politik und Gesellschaft des Vereins, fehlende Trennschärfe zwischen privater und gewerblicher Nutzung von Presseinhalten im Referentenentwurf:
How I met my Leistungsschutzrecht
„Papa, erzähl uns, wie Du Mama getroffen hast!” – Thomas Knüwer erzählt bei Indiskretion Ehrensache eine Geschichte. Sie beginnt, als die Koalition in der letzten Sitzung vor der Sommerpause, „irgendwann so gegen 23 Uhr” ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger beschließt.
Leistungsschutzrecht: Im Räderwerk der Suchmaschinen
Ein Gedankenspiel zum Leistungsschutzrecht entwickelt Constanze Kurz in der FAZ. Nachdem es 2014 in Kraft tritt, steigt Google News aus dem deutschen Markt aus. Neben Abmahnwellen und der Abwanderung der Nutzer auf soziale Netzwerke für die Newssuche entfacht das Leistungsschutzrecht auch neue Kreativität – bei den Nutzern:
Aus einem Community-Projekt, in dem Freiwillige Nachrichten, Blogs und soziale Netzwerke auswerteten und aktuelle Meldungen des Tages umformulierten und priorisierten, entstand FreeNews. Die Aktiven des Projektes nutzten ausreichend gut funktionierende Übersetzungssoftware, um auch ausländische Zeitungs- und Twittermeldungen automatisiert ins Deutsche zu übertragen. Die Ausweitung auf neue Sprachen und neue Länder wurde geplant.
Die Bundesregierung reagiert mit einem Presseverlagsstabilisierungsfonds.
Raubkopie: Das ganze Elend der Urheberrechts-Diskussion steckt in diesem einen Wort
Im Spiegel (Nr. 11/2012) schreibt Stefan Niggemeier über die jüngsten Urheberrechtsdebatten. Aufhänger ist der von den Verwertern propagierte Begriff der „Raubkopie”. Ursache für die Krise der alten Geschäftsmodelle sei keine vermeintliche Gratiskultur – sondern die Entbündelung von Inhalten als Folge der auf nahezu Null gesunkenen Vertriebskosten. Die Verwerter hätten bewusst darauf verzichtet, neue Angebote zu entwickeln, um die alten Margen zu stützen. Zugleich beharre die Rechteindustrie darauf, den Umgang mit ihren Werken zu kontrollieren, als ob es ihr gottgegebenes Recht sei.
Leistungsschutzrecht: Die Anti-Visionäre
Im Freitag schreibt Jakob Augstein über die neue Ankündigung der Koalition zum Leistungsschutzrecht. Sie sei „so schwammig formuliert, dass man die Hilflosigkeit der Politik geradezu mit Händen greifen kann.” Wenn über Jahre ohne konkrete Ergebnisse über ein Leistungsschutzrecht diskutiert werde, werde der Streit langsam bizarr.
Die Forderung nach einem Presse-Leistungsschutz diene dem Ziel der Verlage, Kontrolle über das Netz zu gewinnen und private Nutzung ebenso wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zurückzudrängen. Große Chancen räumt er dem Vorhaben allerdings nicht mehr ein:
In Wahrheit können die wolkigen Worte auch die Verlage nicht glücklich machen: Man sieht nicht, wie ein kommendes Gesetz das konzeptionelle Problem des Verlagsvorhabens lösen soll. (...) Der Versuch der Verlage, das eigene Versagen im Netz durch die Hintertür der Politik wiedergutzumachen, ist zum Scheitern verurteilt.
Der „dritte Korb“ darf kein Maulkorb für Urheber werden: Das Positionspapier der Freischreiber zur geplanten Urheberrechts-Reform
In einem Positionspapier zur geplanten Urheberrechtsnovelle kritisieren die Freischreiber, dass die Interessen der eigentlichen Urheber in der aktuellen Debatte kaum berücksichtigt würden. Es gebe keine Interessenidentität zwischen Urhebern und Verwertern, wie von letzteren behauptet.
Ein angemessener Deal? Was die Vergütungsregeln mit dem Leistungsschutzrecht zu tun haben
Die Freischreiber beschäftigen sich mit der Aussage, die Journalistengewerkschaften hätten einem Leistungsschutzrecht gleichsam im Gegenzug zur Anerkennung der gemeinsamen Vergütungsregeln zugestimmt – so zuletzt Klaus Minhardt im IGEL-Interview. Damit wären die Interessen der freien Journalisten mangelhaft ausgehandelten und kaum umgesetzten Vergütungsregeln geopfert worden. Sie ergänzen: „vielleicht verstehen wir da irgendwas nicht. Dann sind wir gespannt auf eine Erklärung.”
Klaus Minhardt: Journalisten werden vom Leistungsschutzrecht nicht viel haben
Dass Journalisten-Gewerkschaften die Forderung nach einem Leistungsschutzrechts für Verleger unterstützen, wird in den eigenen Reihen scharf kritisiert. Klaus Minhardt, Geschäftsführer des Brandenburger Landesverbands des DJV, im IGEL-Interview: Als Gegenleistung für die gewerkschaftliche Unterstützung für ein Leistungsschutzrecht hätten die Verleger lediglich die gemeinsamen Vergütungsregeln für Print-Journalisten unterschrieben – ein „Papiertiger ohne Bedeutung”.
Deutsche Zeitungen stehen kaum noch online
Aus Anlass des Relaunchs von FAZ.net beschäftigt sich Thierry Chervel im Perlentaucher-Redaktionsblog mit den Online-Angeboten deutscher Zeitungen. Bei den Angeboten setze sich der Trend fort, die Inhalte der Zeitungen vor dem Leser zu verstecken.
Offener Brief an Siegfried Kauder
Einen offenen Brief an CDU-Rechtspolitiker Siegfried Kauder schreibt Klaus Minhardt, DJV-Landesgeschäftsführer Brandenburg. Anlass ist die Reaktion Kauders auf die auf seiner Website entdeckten Urheberrechtsverletzungen.
Offener Brief an Bundeskanzlerin Merkel: Warum beleidigen Sie Menschen, die ein Grundrecht wahrnehmen?
In seinem privaten Blog pushthebutton.de veröffentlicht Hardy Prothmann einen offenen Brief an Angela Merkel aus Anlass ihrer Rede beim BDZV-Zeitungskongress. Ausgangspunkt seines Briefs ist eine Bemerkung Merkels, die die Financial Times als „Qualität lässt sich durch Blogger nicht ersetzen” zitiert hat.
Mario Sixtus: Die Verleger leisten einen unternehmerischen Offenbarungseid
Die Presseverlage investieren zuwenig in Journalismus und drücken mehr oder weniger automatisiert den „Publish”-Knopf für Agenturmeldungen. Das sagt Mario Sixtus, Journalist, Videoproduzent und Blogger im IGEL-Interview. Dafür mit einem „finanziellen Grundrauschen” belohnt zu werden, sei nicht gerechtfertigt. Die großen Journalistengewerkschaften hätten sich gegen ein kleines Stück vom Kuchen „Leistungsschutzrecht” kaufen lassen, freien Autoren nütze es jedoch nichts:
Das Panik-Orchester
Mit der aktuellen Klage der Verlage gegen die Tagesschau-App und ihrer Forderung nach einem Leistungsschutzrecht beschäftigt sich Freitag-Verleger Jakob Augstein. In beiden Fällen gehe es nicht ums Überleben der Verlage, sondern um die Vormacht im Netz: „nach oben gegen die großen Institutionen der öffentlich-rechtlichen Sender und nach unten gegen die Blogger und Netz-Aggregatoren.”
Meinungen zum Urheberrecht: Freie Journalisten werden schleichend enteignet
In einem Gastbeitrag bei iRights.info schreibt Eva-Maria Schnurr, stellvertrende Vorsitzende der Freischreiber, die Debatte um ein Leistungsschutzrecht zeige, dass die Interessen freier Journalisten in den Auseinandersetzungen zwischen Verwertern und Nutzern ins Abseits gedrängt würden.
Bäcker, Verleger und das Leistungsschutzrecht
In einem Artikel beim Humanistischen Pressedienst kritisiert Vera Bunse die Idee eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Zunächst geht Bunse auf die geschichtlichen Hintergründe des modernen Urheberrechts ein, vor allem auf den Schutz der verlegerischen Investition vor Kopisten durch Rechteabtritt der Autoren.
Die Bundesjustizministerin, die Verlage und das Leistungsschutzrecht
Björn-Lars Kuhn vom IT-Dienstleister Proteus Solutions geht in einem Kommentar auf ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger und das jüngste Interview mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum Thema ein.
Warten auf Godot
Die Freischreiber gehen in einem kurzen Blogkommentar darauf ein, dass nach wie vor kein Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht vorliegt. „Das Leistungsschutzrecht scheint eine extrem schwere Geburt zu sein”, schreiben sie.
Leistungsschutzrechte schaden - auch den Verlagen
In einem Vortrag beim „Web Content Forum”, online beim Perlentaucher, argumentiert Matthias Spielkamp (iRights.info) gegen ein Leitungsschutzrecht.
Der Vortrag geht zunächst auf den Sony-Betamax-Fall aus den achtziger Jahren ein, in dem es um eine Klage der Universal Studios gegen Sony wegen des damals neuen Videorekorders ging. Er werde die Filmindustrie in den Abgrund stoßen, hieß es.
Das Leistungsschutzrecht schadet den Autoren: Ein Brief an Kulturstaatsminister Bernd Neumann
Der Verband freier Journalisten Freischreiber wendet sich in einem offenen Brief an Kulturstaatsminister Bernd Neumann erneut gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Ein Presse-LSR liege „weder im Interesse der Urheber noch im Interesse der Allgemeinheit”, heißt es im Brief von Kai Schächtele im Namen des Vorstands. Vielmehr werde es die Machtverhältnisse weiter in Richtung der Verlage verschieben.
FREELENS: Stellungnahme zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage
FREELENS, der Verband der Fotojournalistinnen und Fotojournalisten, spricht sich in einer Stellungnahme deutlich gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage (Presse-LSR) aus. Stattdessen sei es nötig, einen „offenen gesellschaftlichen Diskurs über die Zukunft unserer Informationsgesellschaft” zu führen.
Scheiße man, die Zeitung stirbt!
Nils Meinzer beschreibt in einem Blogbeitrag – auch als Crosspost bei netzpolitik.org – ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) als Verzögerungstaktik, um die Entwicklung neuer journalistischer Projekte abseits der bestehenden Verlagsangebote auszubremsen.
Im Dschungel des Leistungsschutzrechtes
In einem Blogbeitrag setzt sich Medienjournalist Stefan Niggemeier mit einem Argument auseinander, das von Befürwortern eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Presse-LSR) oft vorgebracht wird. Das Argument lautet: Man dürfe fremde Inhalte nicht kommerziell verwerten, ohne zu bezahlen. Niggemeier argumentiert in seinem Beitrag, das gerade dies – vor allem in der Medienbranche – gang und gäbe sei.
Verlegerforderung Leistungsschutzrecht: Ja, habt ihr denn überhaupt keinen Stolz?
Mario Sixtus schreibt hier einen "zornigen" offenen Brief an die Presseverleger, die ein Leistungsschutzrecht fordern (Presse-LSR). Sixtus merkt an, dass die Verleger das Material freiwillig frei verfügbar machen und Geld für Suchmaschinenoptimierung aufwendeten. Die Idee, dafür nun eine Zwangsabgabe zu fordern, sei "Megalomanie".
Leistungschutzrechte? Wofür denn??
Als Reaktion auf die kurz nach IGEL gestartete Argumente-Website der Verlegerverbände ist der Perlentaucher in diesem Artikel der Ansicht, die Verleger würden dort bewusst den falschen Eindruck erwecken, alle in ihren Redaktionen erstellten Presse-Inhalte seien frei verfügbar im Netz und könnten sekundenschnell von parasitären Diensten übernommen und ausgenutzt werden. In Wirklichkeit, so der Perlentaucher, stehe nur ein Bruchteil des Materials frei im Netz während sich der große Rest hinter Pay-Walls befinde.
New copyright-like rights considered harmful
Mit diesem Blog-Beitrag bezieht Mike Linksvayer, Vice President von Creative Commons (CC), im Namen seiner Organisation Stellung gegen ein mögliches Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR). CC habe sich auf die Fahnen geschrieben, für ein möglichst gut und im Sinne des netzweiten Austauschs funktionierendes Copyright einzusetzen. Denn dies bilde den Rechtsrahmen dafür, dass Kreative und Gesellschaft den größten Nutzen aus den technischen Möglichkeiten des digitalen Raumes ziehen können. In diesem Sinne seien alle Rechtskonstrukte problematisch, die nicht auf einer kreativen Leistung aufbauten, sondern allein auf einer finanziellen. Als Beispiel neben dem Presse-LSR nennt Linksvayer den wieder in die Kritik geratenen Sui-generis-Schutz für Datenbankenhersteller.
DJV-Kongress: Besser Online 2010 - Zwischen Gratiskultur und Paid-Content
gulli.com berichtet vom DJV-Kongress und kommt zu dem Schluss, dass die Schwierigkeiten der Verlagsbranche absehbar gewesen seien. Die Eröffnungsrunde des Kongresses sei mit Vertretern der Verlagshäuser, der Piratenpartei und der Firma Google Deutschland besetzt gewesen und habe gezeigt, dass es bei der Diskussion um ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) weder schwarz noch weiß gebe. So sehr Google einen laut Springer-Justiziar Schweizer "genialen Dienst" anbiete, von dem die Verlagswebsites profitierten, profitiere jedoch auch Google von der Existenz dieser Inhalte, die dort Anlass für Suchanfragen und Werbeeinnahmen seien.
Die Anhörung des BMJ zum Leistungsschutzrecht und was daraus folgt
Timo Ehmann berichtet von einer Anhörung im Bundesjustizministerium zur geplanten 3. Reformstufe des Urheberrechts und dem überraschenden Auftauchen der Forderung auch nach einem "Leistungsschutzrecht für Schulbuchverleger" auf der Agenda dieser Anhörung. Das zugunsten eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Presse-LSR) vorgebrachte Argument, es bestehe insoweit eine Schutzlücke, werde mit jedem neuen Schutzrecht schwerer und wecke die Begehrlichkeiten immer neuer Lobbys.
Zehn Gründe gegen ein Presse-Leistungsschutzrecht
Arnd Haller, Chef-Justiziar Google Nord- und Zentraleuropa, bezieht in diesem Beitrag deutlich Stellung gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Presse-LSR). Er bezeichnet dessen Aufnahme in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP als „Nacht- und Nebelaktion”, deren Folgen kaum durchdacht gewesen seien.
Verleger: Leistungsschutzrecht soll Sprache monopolisieren
Markus Beckedahl berichtet in diesem Beitrag aus Strategiepapieren, die Netzpolitik.org aus dem Verlegerumfeld zugespielt wurden, darunter ein Rundschreiben an die Mitglieder eines internen Arbeitskreises Leistungsschutzrecht. Es nehme Stellung zu vier Verhandlungsrunden mit dem DJV und DJU/Verdi über die Pläne zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR). Die Verleger äußerten darin Missfallen über die Forderung der Journalisten nach einer hälftigen Beteiligung an den Einnahmen aus dem Presse-LSR und weitere Bedingungen der Gewerkschaften. Auch würden kleine Journalisten-Gewerkschaften Probleme bereiten.
Warum die Freischreiber nicht über das Leistungsschutzrecht verhandeln
Der Freie-Journalisten-Verband Freischreiber nimmt hier Stellung zur Frage, warum er sich nicht an den internen Verhandlungen der Presse-Verleger mit den übrigen Journalistenvertretern von DJV und DJU/Verdi beteiligt hat. Die Freischreiber treten einer Darstellung von Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer „Public Affairs“ bei Springer, entgegen. Keese hatte bei einer Veranstaltung gesagt, die Freischreiber hätten kein Interesse an Verhandlungen über ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) gehabt. Dies nicht zutreffend, vielmehr habe man bestimmte Vorbedingungen für Verhandlungen genannt, so die Freischreiber.
Diskussion ums Leistungsschutzrecht: Beteiligt die Urheber!
Das Blog des Freien-Berufsverbandes Freischreiber berichtet über die Diskussion um den Gesetzentwurf der Verleger und der Journalistenverbände DJV und DJU für ein Leistungsschutzrecht (Presse-LSR), der bei iRights.info veröffentlicht worden war. Die Freischreiber verweisen auf ihre bereits veröffentlichte Stellungnahme, welche auch weiterhin aktuell bleibe. Nachwievor würden die Verleger den Nachweis schuldig bleiben, warum ein Presse-LSR die einzige Lösung ihrer Probleme sein könne.
Zudem wenden sie sich gegen die von DJV und DJU geäußert Ansicht, das Presse-LSR komme ganz bestimmt, da es im Koalitionsvertrag stehe. Im Koalitionsvertrag stünden auch Steuersenkungen. Abschließend fordern die Freischreiber, dass die Urheber wirklich an den Diskussionen beteiligt werden müssten.
Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht bestätigt Befürchtungen
In seinem Blog berichtet der Berufsverband freier Journalisten, Freischreiber, von der ersten Analyse des durchgesickerten Entwurfs zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) bei iRights.info. Die Freischreiber verweisen auf ihre eigene Stellungnahme zu den Ideen und kommen zu dem Schluss, dass die darin geäußerten Bedenken gegen ein Presse-LSR durch die Analyse bei iRights.info bestätigt würden.
Liebe Online-Presse.
Eine Glosse in Form von 31 Tipps für Nachrichtensites im Blog von Vera Bunse. Tipp 31:
Der seit Jahrzehnten bestens eingeführte Name Ihres Blattes sowie der in Ihrem Haus gepflogene Qualitätsjournalismus wird auch online wie von allein für reissenden Absatz sorgen. Und wenn jetzt das Leistungsschutzrecht kommt, sind Ihre Probleme doch eh gefrühstückt. Hehe.
Wie der Blauflossenthunfisch
Eva-Maria Schnurr, stellvertretende Vorsitzende der Freischreiber, beschäftigt sich im Freitag mit dem Zustand des Journalismus. Journalistische Qualität sei – „wie der Blauflossenthunfisch” – vom Aussterben bedroht, doch ein Leistungsschutzrecht helfe nicht weiter.
Freischreiber zum Leistungsschutzrecht: Eine Zwangsabgabe beantwortet die Frage nach der Finanzierung von Qualitätsjournalismus nicht
Der Berufsverband Freischreiber positioniert sich in dieser Stellungnahme gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Presse-LSR) in Form einer Abgabe für gewerbliche Nutzer von Presseerzeugnissen. Es gehe den Verlegern dabei weder um die Urheber noch den Journalismus, sondern um eine Machtverschiebung im Internet zu ihren Gunsten.
„Gottes Werk und Googles Beitrag”: Dokumentation und Links
Die Heinrich-Böll-Stiftung hat in Zusammenarbeit mit dem Medienblog Carta die Podiumsdiskussion "Gottes Werk und Googles Beitrag" vom 20. Januar 2010 in Video und Ton festgehalten.
Eine Kurzzusammenfassung in Textform gibt es zudem bei iRights.info, weitere inhaltliche Reaktionen unter anderem bei Zeit Online und in den Blogs von Matthias Spielkamp Matthias Spielkamp und Daniel Schultz.
Niggemeier zur Zeitungskrise: „Heuchlerische Verlage”
Telemedicus zitiert den Medienjournalisten Stefan Niggemeier aus einem Interview in der Sendung „Fazit" bei Deutschlandradio Kultur. Die Verlagen seien „wirklich heuchlerisch”, so Niggemeier. Die großen Verlage forderten seit Jahren immer mehr Rechte von freien Journalisten ein, um auch an der „Zweit-, Dritt- und Viertverwertung” zu verdienen. Während sie Google in der "Hamburger Erklärung" eine schleichende Enteignung vorwerfen würden, enteigneten sie zugleich die freien Journalisten.
Working with News Publishers
Mit diesem Beitrag im European Public Policy Blog reagierte Google auf die Einreichung der "Hamburger Erklärung" bei der EU-Kommission und sagt, dass es für Presseverleger sehr einfach sei, auch ihre ansonsten frei verfügbaren Presse-Inhalte von der Indexierung durch Google auszunehmen. Die Verleger hätten also die vollständige Kontrolle über das Material ihrer Zeitungen, und zwar sowohl darüber, wer darauf zugreifen kann, als auch über den Preis für einen solchen Zugriff. Ein neues Schutzrecht sei daher nicht erforderlich und habe negative Auswirkungen auf das Funktionieren des WWW.