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"Das kann zum jetzigen Zeitpunkt keiner sagen."
Unter dieser Überschrift steht der gestern vorgestellte Entwurf eines europäischen Leistungsschutzrechts für Presseverleger (LSR), denn die Rechtsunsicherheit ist gigantisch. Das macht Dr. Till Kreutzer in einem Interview mit Thierry Chervel vom Perlentaucher noch einmal deutlich.
Problematisch seien Links mit kurzen Vorschautexten, wie man sie bspw. bei Twitter, Facebook oder Google News findet. Sie seien im Zweifel vom neuen LSR erfasst, sodass eine vorherige Rechteklärung stattfinden müsse, aber:
Von wem und wofür? Angenommen der Verweis enthält die Überschrift des Artikels auf den man verweist und diese lautet: "Merkel trifft Putin". Wer hat nun die originären Rechte an einem solch banalen Satz? Wer war der erste Publisher, wer muss von wem Rechte einholen? Das absehbare Chaos ist grenzenlos. Und zwar auch für Presseverleger, denen dieses LSR ja eigentlich zugute kommen soll.
Ferner sei unklar, wer sich überhaupt Rechte einholen müsse. In der Außendarstellung der EU-Kommission heißt es immer, dass der "normale User" eines sozialen Netzwerks nicht betroffen sei. Zu Recht weist Kreutzer aber auf den Wortlaut der aktuellen Regelung hin. Diese enthalte eine solche Einschränkung nämlich nicht. Gleichzeitig sei die Zahl der profitierenden Rechteinhaber unüberschaubar riesig, sodass es ein "absolutes Ding der Unmöglichkeit" sei, umfassend die Rechte einzuholen, mit Ausnahme vielleicht der big player wie Google oder Facebook.
Chervel findet den Entwurf der Kommission haarsträubend, "weil ich das Gefühl habe, es wird eine Art Steuer auf Regen erhoben: Der Regen, der fällt, ist Allgemeingut." Er fragt deshalb: "Sollte die freie Zirkulation von Information in einer Demokratie nicht ebenfalls Gemeingut sein - es geht ja nicht um die Übernahme von Werken?" Kreutzer stimmt dem zu und weist darauf hin, dass das LSR in der aktuellen Fassung "einem Monopolschutz von reinen Informationen sehr nahe [komme]. Denn wie soll man "Merkel trifft Putin" anders ausdrücken als so?"
Kreutzer sieht durch eine solch weite Regelung auch Grundrechte tangiert.
Das Problem ist nur, dass sich die digitale Welt Jahrzehnte dauernde Rechtsstreitigkeiten nicht erlauben kann, wenn es um grundlegende Kommunikationspraktiken oder innovationsfeindliche Regelungen geht.
Außerdem biete das LSR ein neues Instrument zur Abmahnung und Einschüchterung, etwa um sich unliebsame Konkurrenz vom Hals zu schaffen. Ob die Verlage in dem konkreten Verfahren dann tatsächlich im Recht seien, "ist ja bei dem Kampf Goliath gegen David erst einmal gar nicht so wichtig. Die Rechtsunsicherheit, die das LSR erzeugen wird, genügt für Einschüchterungstaktiken völlig."

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