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Landgericht Berlin hält das LSR für unwirksam
Die heutige mündliche Verhandlung vor dem Landgericht in Sachen VG Media gegen Google begann mit einem Paukenschlag: Nach dem vorsitzenden Richter Scholz neigt die Kammer zu der Annahme, dass die Bundesregierung das deutsche LSR bei der EU hätte notifizieren müssen. Träfe das zu, wäre das LSR unwirksam und alle Verfahren würden ins Leere laufen.
Es geht um Geld, viel Geld
In dem Verfahren geht es eigentlich um Zahlungsansprüche der VG Media wegen der Anzeige von Snippets und Vorschaubildern in der Suchfunktion und Google News. Man schielt auf Abermillionen Euro Umsatzbeteiligungen. Die Anwälte beider Seiten bringen unzählige Argumente dafür und dagegen vor, ob, wofür, in welcher Höhe usw. solche Ansprüche bestehen oder eben nicht. Zentraler Punkt ist dabei, ob die von Google News und Search angezeigten Textanreißer und Vorschaubilder überhaupt unter das LSR fallen. Google bestreitet das mit dem Hinweis, hierbei handele es sich um „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“, die nach § 87f UrhG vom Leistungsschutzrecht ausgenommen sind. Trifft dies zu, können die Verlage kein Geld verlangen und keine Ansprüche stellen.
Ohne wirksames Gesetz kein Geld
Am Ende könnte es auf diese inhaltlichen Fragen gar nicht ankommen. Die EU-Richtlinie 98/48/EG schreibt (vereinfacht ausgedrückt) vor, dass neue Gesetze der Mitgliedstaaten, in denen „technische Vorschriften“ enthalten sind, die auf Online-Dienste abzielen, vor ihrer Verabschiedung bei der EU-Kommission angezeigt werden müssen. Wird dies versäumt, sind die Gesetze nicht anwendbar, es drohen Vertragsverletzungsverfahren gegen den Mitgliedsstaat und Gesetzgebungsvorhaben müssen gegebenenfalls wiederholt werden (zu Einzelheiten siehe den Ausführungsleitfaden der EU-Kommission). Man könnte sagen: Wird ein notifizierungspflichtiges Gesetz nicht notifiziert, gibt es das Gesetz faktisch nicht.
Notifizierungspflicht umstritten
Ob das LSR hätte notifiziert werden müssen, ist umstritten. Das Landgericht scheint dieser Meinung zu sein. Es könnte nun allein wegen dieses Aspekts, ohne weitere Begründung, den Millionenrechtstreit abweisen. Alternativ – und das wurde in der mündlichen Verhandlung von den Anwälten der VG Media angeregt – könnte es die Frage dem EuGH vorlegen und ihm die Entscheidung überlassen. Bis zu einer Entscheidung könnten dann Jahre vergehen.
Auch die Entscheidung des Landgerichts wird jetzt zumindest noch einige Wochen auf sich warten lassen. Beide Seiten haben weitere Fristen zur erneuten schriftlichen Stellungnahme erhalten. Es bleibt mit Spannung abzuwarten, ob die Berliner Richter an ihrer Meinung festhalten. Dies wäre eine weitere schwere Niederlage für die VG Media und das Geldverbrennungsgesetz, das man das Leistungsschutzrecht für Presseverleger genannt hat.

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