Wie Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie die Let's Play- und Walkthrough-Kultur bedroht

Am 29. August 2019 - 11:53 Uhr von Till Kreutzer

Artikel 17 der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie verschärft die Haftung von Plattformanbietern wie Youtube. Viele kreative Inhalte aus rechtlichen Grauzonen drohen dadurch aus dem Netz zu verschwinden. Das betrifft auch und vor allem Gaming-Videos wie Let’s Plays oder Walkthroughs.

Das Genre der Let‘s Play- und Walkthrough-Videos entwickelte sich in den vergangenen Jahren als ganz besondere Fan-Kultur der Gaming-Szene. Die Creators erreichen und unterhalten mit ihren kommentierten Spielverlaufs- und Erklärvideos längst mehr als ein Nischenpublikum, vielmehr sind es Millionen von Zuschauern. Ihre Kanäle und Sendungen auf großen Plattformen für nutzergenerierte Inhalte, wie Youtube, sind wortwörtlich populär, man darf sie durchaus als gegenwärtige Popkultur betrachten.

Das ist umso erstaunlicher, da in Let‘s play- und Walkthrough-Videos Inhalte im Mittelpunkt stehen, für deren Verbreitung die Creators in der Regel keine Nutzungsrechte haben. Vielmehr können sie meist darauf bauen, dass ihre Videos von vielen Rechteinhabern, den Game-Publishern, nicht nur akzeptiert, sondern als Werbung begrüßt werden. Doch diese bislang funktionierenden Übereinkünfte könnten aufgrund der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie bald ein jähes, von den Beteiligten ungewolltes Ende haben.

Änderungen durch die Urheberrechtsrichtlinie

Die Richtlinie schreibt den Mitgliedsstaaten in Artikel 17 (vormals Artikel 13) vor, Plattformanbieter für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer unmittelbar haftbar zu machen. Bislang waren Betreiber wie Youtube und andere lediglich verpflichtet, Inhalte erst dann zu sperren oder zu löschen, wenn Rechteinhaber sie als rechtswidrig meldeten (auch als „Notice-and-take-down“-Verfahren bekannt).

Die neue, unmittelbare (Primär-)Haftung steigert das Haftungsrisiko für Plattformen immens: Sie sind fortan unmittelbar in dem Moment haftbar, in dem ein rechtswidriger Inhalt hochgeladen wird. Ab dann können Rechteinhaber Schadensersatz oder Unterlassung fordern. Es ist sogar möglich, dass sich die Plattformbetreiber strafbar machen. Entsprechend müssen sie die Inhalte vor der Veröffentlichung prüfen und – wenn sie als rechtswidrig erkannt werden – blockieren.

Lizenzierungen als „Lösung“, Upload-Filter als Folgeproblem

Da eine manuelle Sichtung und Prüfung aller Nutzer-Uploads gerade bei großen Plattformen nicht möglich sein wird, müssen sie hierfür technische Systeme einsetzen. Unvermeidbar werden die berüchtigten, weil problematischen Upload-Filter – Algorithmen, die illegale Uploads erkennen sollen – flächendeckend zum Einsatz kommen.

Weil das angeblich unerwünscht ist, setzt die Richtlinie vorrangig auf Lizenzen. Sie schreibt den Plattformen vor, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die notwendigen Rechte für sämtliche User-Uploads einzuholen, die urheberrechtlich relevant sind. Wohlgemerkt müssen diese Rechte vorliegen, bevor die Veröffentlichung erfolgt, sonst drohen Abmahnungen, Klagen und Schadensersatz ab dem ersten Augenblick.

Eine vollumfängliche, präventive Rechteklärung ist jedoch unmöglich. Sie würde zum einen voraussetzen, dass der Plattformanbieter vorhersieht, welche Inhalte seine Nutzer hochladen könnten. Bei der Menge an Uploads ist das ein Ding der Unmöglichkeit. Zum anderen können viele Rechte praktisch gar nicht geklärt werden. Das gilt unter anderem für Inhalte, für die es keine zentralen Stellen gibt, bei denen alle notwendigen Rechte geklärt werden können (wie die Verwertungsgesellschaften). Hieran mangelt es bei Game-Content, aber auch bei Texten, Filmen und Fotos.

Um sämtliche denkbaren Rechte an solchen Inhalten zu klären, müsste der Plattformanbieter mit tausenden, vielleicht Millionen von Urhebern und Rechteinhabern einzelne Verträge schließen. Und selbst wenn dieser Aufwand betrieben werden könnte, gäbe es unzählige Fälle, wo die Rechte nicht eingeholt werden können. Etwa weil gar nicht klar ist, wer die Rechte besitzt; oder weil die Rechteinhaber nicht mehr existieren, was in der Games-Branche häufig der Fall ist; oder weil die Rechteinhaber nicht auffindbar sind und so weiter. Mit anderen Worten: Die flächendeckende Lizenzierung für Nutzerinhalte auf Plattformen ist ein Mythos, ein Popanz.

Daraus folgt: Die umstrittenen Upload-Filter sind unvermeidlich. Was sie nicht als lizenziert oder zumindest eindeutig als rechtmäßig erkennen können, werden sie blockieren oder löschen.

Let’s Play: Rechtswidrige, aber geduldete Inhalte

Wie eingangs erwähnt, verstößt die Veröffentlichung von Let’s-Play- und Walkthrough-Videos durch Plattformnutzer in aller Regel gegen das Urheberrecht des Game-Publishers. Das wird sich auch nach der Umsetzung der Richtlinie nicht ändern. Der EU-Gesetzgeber hat es versäumt, eine neue Schrankenbestimmung vorzusehen, mit der solcher User-Content legalisiert wird.

Doch bislang war das für die Szene kein großes Problem. Die Game-Publisher gehen meist nicht gegen die Veröffentlichung vor. Und da die Plattformen nach geltendem Recht erst reagieren müssen, wenn sich der Rechteinhaber beschwert, bleiben die Inhalte in aller Regel online und werden geduldet. Das nützt allen, auch und vor allem den Publishern. Sie wissen, dass solche Videos kostenlose Werbung sind und dass eine aktive Fankultur die Nachfrage enorm steigern kann. Löschungswellen wie seinerzeit 2013 sind selten.

Doch Game-Videos werden durchaus auch immer wieder blockiert oder gelöscht. Und das zeigt, dass die stillschweigenden Duldungen rechtlich nicht verbindlich sind. Zwar haben viele Publisher diese Duldung in der ein oder anderen Form öffentlich kundgetan (siehe beispielsweise die Informationen über das Verhalten einzelner Publisher in einem Fandom-Wiki).

Rechtlich relevante und verbindliche „Duldungserklärungen“, wie bei Electronic Arts oder Hinweise in den Nutzungsbedingungen gehören zu den seltenen Ausnahmen. Zumeist wird lediglich stillschweigend geduldet. Mitunter erklären Verantwortliche mit unverbindlichen Äußerungen in Foren, bei Twitter, Facebook oder sonstigen öffentlichen Quellen die Absicht, nichts gegen solche Videos zu unternehmen. Solche Erklärungen haben keine Rechtskraft, sie können jederzeit zurückgenommen werden. Mit anderen Worten: Sie sind keine Lizenz, also keine verbindliche Nutzungsrechtseinräumung, weder für die Creators von Game-Videos noch für die Plattformanbieter.

Upload-Filter und Let’s-Play-Videos

Weder Nutzer noch Plattformanbieter verfügen also über Lizenzen zur Nutzung von Games-Content in Let’s-Play- oder Walkthrough-Videos. In Anbetracht der Fülle von Publishern und Einzelrechten und angesichts des Umstands, dass es für solche Rechte keine Verwertungsgesellschaften gibt, wird das auch nie flächendeckend der Fall sein.

Aufgrund der erheblichen Haftungsverschärfung durch Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie wird den Plattform-Anbietern zukünftig gar nichts anderes übrig bleiben, als solche Inhalte zu blockieren. Nur so können sie sich vor Schadensersatzansprüchen schützen, die im Moment der Veröffentlichung entstehen. Die unverbindlichen Duldungserklärungen und die bisherige Duldungspraxis der Publisher schützen sie nicht.

Entsprechend werden die Upload-Filter solche Inhalte nicht durchlassen. Ihre automatisierten Mustervergleiche und Prüfalgorithmen checken den Rechtestatus der Nutzeruploads darauf, ob sie rechtmäßig oder rechtswidrig erfolgen. Sie können nicht beurteilen, ob Inhalte zwar rechtswidrig sind aber geduldet werden. Im Ergebnis könnten also massenhaft Let’s play- und Walkthrough-Inhalte blockiert oder gelöscht werden, könnten viele Creators ihre Kanäle präventiv schließen. Damit würde diese spezielle, weltweit populäre Fan-Kultur nahezu verschwinden.

Lösungsmöglichkeit

Dieses Horrorszenario können die nationalen Gesetzgeber zwar nicht vollständig vermeiden, wohl aber im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie in ihr Recht abschwächen. Sie könnten zentrale Lizenzierungslösungen und Pauschallizenzen fördern. Auch könnte vorgesehen werden, dass die Plattformanbieter nur Rechte klären müssen, wenn dies praktisch möglich und zumutbar ist.

Erst in der Umsetzung ins nationale Recht wird präzisiert, was mit „alle Anstrengungen“ gemeint ist, die laut Artikel 17 zur Rechteklärung unternommen werden müssen. Definieren die Gesetzgeber diese Anforderungen sehr weitreichend, führt das zum Ausweiten des Filterns. Formulieren sie sie dagegen mit Augenmerk und möglichst präzise, verringert das den Filterdruck, der auf den Plattformen lastet.

tl;dr

Durch Artikel 17 werden sehr viele Nutzerinhalte aus dem Netz verschwinden, die heute zwar rechtswidrig aber mit Duldung der Rechteinhaber das Internet bereichern. Am Beispiel Game-Videos wird beschrieben, wie somit universeller Schaden entsteht: Die Rechteinhaber verlieren den Werbeeffekt der populären Fan-Kultur, die Creators können ihre Inhalte nicht mehr veröffentlichen, die Nutzer können sie nicht mehr anschauen.

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