Am 23. Juli 2016 - 12:54 Uhr von Tom Hirche

Startups gegen Leistungsschutzrecht

Publikationsdatum 23.07.2016 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Vor wenigen Tagen unterlag das junge Unternehmen Ubermetrics vor dem OLG München in einem Streit um das Leistungsschutzrecht. Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. fordert jetzt dessen sofortige Abschaffung.

Der Verband weist in seiner Pressemitteilung auf die "erhebliche Beschränkung" der Tätigkeiten und Geschäftsmodelle von Startups hin. Wachstum und Innovation in Deutschland seien in Gefahr –  wovor von Anfang an gewarnt wurde. Praktisches und aktuellstes Beispiel dafür ist der Fall von Ubermetrics.

Dem Jahresbericht der VG Media für das Jahr 2015 nach sind Rechtskosten in Höhe von 3,3 Mio. Euro angefallen. Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. schätzt, dass sich die Rechtskosten der Startup- und Digitalwirtschaft in ähnlichen Sphären bewegen dürften. Da steht schnell die Existenz auf dem Spiel und Investoren überlegen es sich zweimal, ob sie bei dieser anhaltenden Rechtsunsicherheit tätig werden sollten; erst Recht, wenn die EU-Kommission über ein europaweites Leistungsschutzrecht für alle Verleger, nicht nur Presseverleger, nachdenkt.

Der Vorsitzende des Bundesverbandes Deutsche Startups e.V. Florian Nöll stellte in seiner Pressemitteilung klar:

Mit dem Leistungsschutzrecht kann niemand arbeiten. Es dient weder den Verlagen noch den Startups. Es dient lediglich als hervorragendes Beispiel dafür, wie Gesetzgebung nicht funktioniert.

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