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Verlage beugen sich wirtschaftlichem Druck vorübergehend
Noch vor wenigen Wochen hatte Google angekündigt, Seiten solcher Anbieter, die ihr Leistungsschutzrecht durch die VG Media wahrnehmen lassen, in Zukunft ohne Snippet und ohne Bild in der Suche anzuzeigen - nur die Überschrift mit Link. Nachdem Google der Bitte der Verlage um Aufschub nachkam, ist nun heute der Tag, an dem die Ankündigung in die Tat umgesetzt wird. Die VG Media gab jetzt eine überraschende Presseerklärung ab.
Danach hat die Großzahl der von der VG Media vertretenen Presseverleger die Verwertungsgesellschaft angewiesen, "ab dem 23. Oktober 2014 gegenüber Google eine widerrufliche „Gratiseinwilligung“ in die unentgeltliche Nutzung ihrer Presseerzeugnisse zu erklären." Damit will man einer verkürzten Darstellung der Treffer in der Google Suche zuvorkommen. Zu diesem Schritt sehe man sich "angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google" gezwungen. Eine Umstellung der Darstellung würde einen "erheblichen wirtschaftlichen Druck" auf die Verlage ausüben.
Der Streit um das Leistungsschutzrecht ist damit aber noch lange nicht beendet. Nach wie vor ist eine Klage der VG gegen Google bei der Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt anhängig. Die VG Media erwartet eine Entscheidung im Mai bzw. Juni 2015. Ferner hat Google das Bundeskartellamt darum gebeten, förmlich zu erklären, dass das Verhalten von Google keinen Anlass zum Tätigwerden des Amtes darstelle.
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