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2013 Special 301 Review: Identification of Countries Under Section 182 of the Trade Act of 1974
Die IT-Lobby-Organisation Computer & Communications Industry Association (CCIA) hat sich in einer Stellungnahme an das Amt des Handelsvertreters der Vereinigten Staaten (USTR) beschwert, das Presse-Leistungsschutzrecht werde neue Marktbarrieren schaffen. Diese würden US-Unternehmen, aber auch der deutschen Internetwirtschaft schaden. Das Leistungsschutzrecht widerspreche auch internationalen Verträgen. Die CCIA will Deutschland daher im „Special 301-Report” aufführen, eine Art Liste der Copyright-„Schurkenstaaten”.
Während die US-Liste üblicherweise Staaten mit geringem Schutzniveau aufführt, sieht die CCIA durch das neue Leistungsschutzrecht das System der Schutzrechte außer Balance geraten. In dem Papier wird ausführlich auf die Wertschöpfung in Fair-Use-Industrien hingewiesen, die auf dem gegenwärtigen System aus Rechten und Schranken basiert:
the U.S. Internet economy depends on a balanced copyright regime combining strong protection and enforcement with robust limitations and exceptions. For instance, it is only by virtue of limitations and exceptions in U.S. copyright law that search engines are able to generate and present meaningful online search results in response to user queries: without limitations and exceptions, a search engine could not index material displayed on the World Wide Web and thereby display search results.
Außerdem stehe das Leistungsschutzrecht in Konflikt mit dem TRIPS-Abkommen, das im Sinn der Berner Übereinkunft Zitate aus Presseerzeugnissen erlaubt, worunter nach Auffassung der CCIA auch Snippets fielen.
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