Das entschärfte Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Warum Snipppets „kleinste Textausschnitte” sind Am 18. März 2013 - 18:37 Uhr von David Pachali
Publikationsdatum 15.03.2013 ~
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In der Zeitschrift Computer und Recht hat Medienrechtler Armin Kühne untersucht, was mit dem Leistungsschutzrecht in der jetzt vom Bundestag beschlossenen Variante eigentlich noch geschützt werden soll. Mit der letzten Änderung, nach der „einzelne Worte” und „kleinste Textausschnitte” nicht mehr vom Leistungsschutzrecht betroffen sein sollen, bleibt das im Dunkeln. Weiter