Verwandte Beiträge
- Google ändert Trefferanzeige, teilweise (Update)
- Verlage beugen sich wirtschaftlichem Druck vorübergehend
- Verlage beugen sich wirtschaftlichem Druck vorübergehend
- VG Media unterliegt vor DPMA
- VG Media unterliegt vor DPMA
- Belgiens Zeitungen, Google und das Leistungsschutzrecht
- Absurde Forderungen der Presse-Verwertungsgesellschaft
Google ändert Trefferanzeige, teilweise (Update)
Heute hat Google bekanntgegeben, dass es eine Änderung bei der Anzeige von Treffern ihrer Suchmaschine geben wird. Ab dem 9. Oktober werden Links auf Seiten jener Verlage, welche die Verwertungsgesellschaft (VG) Media mit der Durchsetzung ihres Leistungsschutzrechts beauftragt haben, nur noch mit einer Überschrift angezeigt. Es wird also in Zukunft weder einen Anrisstext (sog. Snippet) geben, noch ein Vorschaubild (sog. Thumbnail).
Betroffen von der Änderung ist sowohl die Google Suche als auch Google News. Grund für diese Entscheidung sei die Klage der VG Media, mittels derer Google zur Zahlung von Lizenzgebühren gezwungen werden soll. Google weigerte sich dazu nach wie vor. Sollte das letztinstanzliche Gericht in einigen Monaten oder Jahren zu dem Ergebnis kommen, dass Google zur Zahlung verpflichtet ist, würden Nachzahlungen für den gesamten Zeitraum fällig. Für die Anzeige der bloßen Überschrift und des Links muss hingegen nach dem Gesetz nichts gezahlt werden. Das Prozessrisiko wird so deutlich minimiert.
Die VG Media fühlt sich durch dieses Vorgehen von Google "erpresst". Ziel dieser Diskriminierung sei es, die Zustimmung der Verleger zu einer unentgeltlichen Nutzung der Inhalte zu erzwingen, heißt es in einer Pressemitteilung. Von einer erneuten Beschwerde beim Bundeskartellamt ist wohl auszugehen. (3.10.2014: Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, hat inzwischen laut Zeit.de erklärt, dass die geplante Änderung von Google kartellrechtlich nicht zu beanstanden sei. Es lasse sich aus dem Kartellrecht keine Verpflichtung ableiten, wonach Betreiber von Suchmaschinen Textausschnitte entgeltlich erwerben müssten.)
Der Medienkritiker Stefan Niggemeier kommentiert das Geschehen in seinem Blog so:
Die Verlage haben sich zuerst darüber beklagt, dass Google ihre Inhalte (angeblich) rechtswidrig nutzt. Nun beklagen sie sich darüber, dass Google ihre Inhalte nicht mehr rechtswidrig nutzt. (...) Zum Stichwort „Erpressung“ fiele mir jetzt eher eine Gruppe von Verlagen ein, die andere Unternehmen dazu zwingen will, ihre Inhalte (zu deren Vorteil) anzuzeigen und ihnen dafür auch noch Geld zu geben.
09.10.2014: Google hat erklärt, dass auf Bitten der VG Media die angekündigte Umstellung erst am 23.10.2014. eintreten werden.
Text freigegeben unter Creative Commons BY 3.0 de.Diese Lizenz gilt nicht für externe Inhalte, auf die Bezug genommen wird.