Leistungsschutzrecht erhält Auszeichnung
Das Leistungsschutzrecht sowie seine Mütter und Väter erhalten den diesjährigen Goldenen Günter in der Kategorie "Unfreiwilliger Bumerang des Jahres".
Verliehen wird der Preis seit 2008 vom Medienmagazin DWDL.de. Der Name geht allerdings nicht auf Günther Oettinger zurück, wie man kurz vermuten könnte, sondern auf den ehemaligen ARD-Programmdirektor Günter Struve. Der bezeichnete einst eine Ausgabe von "Schmidt & Pocher" als "ziemlich ui-jui-jui". Und genauso bewertet die DWDL-Redaktion den Versuch der Verlage, Google mit Hilfe des Leistungsschutzrechts gefügig zu machen.
Dass sich das Leistungsschutzrecht zum unfreiwilligen Bumerang für die Verlage entwickeln würde, sei spätestens Ende August 2014 klar geworden. Damals wies das Bundeskartellamt eine Beschwerde der Verwertungsgesellschaft (VG) Media gegen Google als "nicht schlüssig" ab. Gleichzeitig dachte man im Amt laut nach, ob nicht stattdessen die VG Media ein verbotenes Kartell darstelle. Es folgten die angedrohte Verkürzung der Links und die daraufhin erteilte "Gratiseinwilligung". Inzwischen befindet sich in den Ausschüssen des Bundestages ein Gesetzentwurf zur restlosen Streichung des Leistungsschutzrechts und beim Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig.
Text freigegeben unter Creative Commons BY 3.0 de.Dass der müßige Kampf in Deutschland auch im nächsten Jahr weiter aufflackern wird, steht zu vermuten. Dabei könnte man eigentlich wissen, dass ein Bumerang immer wieder zurückkommt - egal, wie oft man ihn wirft.
Diese Lizenz gilt nicht für externe Inhalte, auf die Bezug genommen wird.