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Verfassungsbeschwerde gegen Leistungsschutzrecht
Heute hat der Internet-Konzern Yahoo Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Man halte die Regelungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger für mit dem Grundgesetz unvereinbar.
Helge Huffmann, Leiter der Rechtsabteilung von Yahoo Deutschland, erklärt in einer Pressemitteilung:
Wir sind der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer darstellt, da eine gezielte Informationserlangung im Internet ohne die Hilfe von Suchmaschinen nicht denkbar ist. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz der Informationsfreiheit und damit auch der Strukturen, die die Informationserlangung garantieren.
Deshalb rügt Yahoo eine Verletzung der Informationsfreiheit, der Berufsfreiheit, der Pressefreiheit sowie des Gleichheitsgrundsatzes. Ferner wird die hohe Rechtsunsicherheit aufgrund der sehr unbestimmten Formulierung bemängelt, sodass auch das Bestimmtheitsgebot verletzt sei. Schließlich sei die Regelung auch nicht verhältnismäßig. Die Paragraphen 87f und 87g des Urheberrechtsgesetzes - die das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers regeln - seien aus diesen Gründen verfassungswidrig.
Yahoo sieht sich dabei in einer Doppelrolle: Man sei nicht nur Anbieter einer Suchmaschine, sondern auch "Anbieter eines großen redaktionellen Angebots" und damit selbst Presseverleger im Sinne des Leistungsschutzrechts.
Till Kreutzer sieht in der Verfassungsbeschwerde einen naheliegenden und richtigen Schritt. Er erklärte gegenüber Netzpolitik.org:
Text freigegeben unter Creative Commons BY 3.0 de.Wenn sich der Gesetzgeber schon nicht traut, diesem schädlichen und ungerechtfertigten Anliegen der Großverlage einen Riegel vorzuschieben, muss wohl mal wieder das Bundesverfassungsgericht herhalten, um politische Fehlentscheidungen zu korrigieren.
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