Schwarzer Mittwoch für das Internet

Am 14. September 2016 - 16:18 Uhr von Tom Hirche

Heute hat EU-Digitalkommissar Günther Oettinger den Entwurf einer neuen Urheberrechtsrichtlinie offiziell vorgestellt. Dieser geht in seiner Wortwahl im Vergleich zur vor wenigen geleakten Vorabfassung sogar noch deutlich weiter - zur Freude der Rechteinhaber und zum großen Leid aller anderen.

In Artikel 11 des Richtlinien-Vorschlags findet sich das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Immerhin: Von der Idee eines Leistungsschutzrechts für alle Verleger scheint man abgekommen  zu sein. Das ist aber auch schon das einzig Positive, denn auch wenn man nach dem Leak dachte, es könne nicht mehr schlimmer werden, werden wir eines Besseren belehrt.

So soll das neue Recht nicht mehr nur „news publications“, sondern gleich alle „press publications“ erfassen. Was darunter zu verstehen ist, wird in Artikel 2 Absatz 4 definiert. Demnach gehören nicht nur klassische „newspaper“ dazu, sondern auch „general or special interest magazine[s]“ wie bspw. Auto- oder Lifestyleseiten. Es müsse damit lediglich das Ziel verfolgt werden, Informationen bereitzustellen, die Nachrichten oder andere Themen beträfen – eine Einschränkung die keine ist. Außerdem soll sich der Schutz jetzt sogar auf den „digital use“ statt wie vorher angedacht nur den „online use“ erstrecken. Im Ergebnis wird die Reichweite damit extrem erweitert – ein Leistungsschutzrecht auf Steroiden.

Dem steht jedoch keine Begrenzung gegenüber. Geschützt wird der „digital use“ umfassend. Eine vergütungsfreie Mindestgrenze an Zeichen oder Wörter, ausdrückliche Ausnahmefälle oder eine Beschränkung des Adressatenkreises auf Suchmaschinen oder Newsaggregatoren kennt die Regelung nicht. Was genau geschützt wird und wer davon profitieren soll wird ebensowenig erläutert. Auf eine Absicherung hat man offensichtlich bewusst verzichtet und sich stattdessen für einen unbeschränkt weiten Wortlaut entschieden.

Hinzu kommt eine absolut unverhältnismäßig lange Schutzdauer. Ganze 20 Jahre (!) gerechnet ab dem 1. Januar nach Veröffentlichung des Artikels soll diese betragen. Und das Schlimmste: Gemäß Artikel 18 Absatz 2 soll das auch für alle Veröffentlichungen gelten, die vor Inkrafttreten der Richtlinie veröffentlicht wurden. Auf einen Schlag würden also alle innerhalb der letzten 20 Jahre veröffentlichten Publikationen geschützt. Eine Regelung ohne Augenmaß und der feuchte Traum der Rechteinhaber.

Die schreien jetzt laut „BINGO!“, denn mit den vorgenommen Änderungen würden ihre beiden letzten offenen Forderungen erfüllt. Sie wünschen sich nämlich:

  • To be added to the lists of rightholders at EU level;
  • For all journalistic content to be covered by the publisher’s right – discriminationbetween types of coverage is unjustified;
  • For no differentiation between online and offline (piracy exists in both domains; two enforcement processes would be impractical and burdensome for SMEs in particular);
  • For a fair term of protection in line with other neighbouring rightholders.

Nicht erhört wurden hingegen mal wieder die Stimmen aller anderen, insbesondere der Bürger, Journalisten, Gründer und Professoren. Seitdem in Deutschland die Idee eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger aufkam, wurde massive Kritik daran geäußert. Zuspruch kam einzig und allein von den Rechteinhabern und selbst hier längst nicht von allen. Dennoch – oder wahrscheinlich gerade deswegen – hat die Politik am Ende das Gesetz verabschiedet. Und nun, nachdem sich alle Vorhersagen bewahrheitet und sich das Gesetz als vollkommen wirkungs- und sinnlos herausgestellt hat, will die EU-Kommission denselben Fehler begehen. Daran ändern auch die praktischen Beispiele aus Spanien und Deutschland, eine Befragung der EU-Bürger sowie zehntausende Unterschriften nichts.

Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist und bleibt eine einzige Katastrophe. Es ist rückwärtsgewandt, schadet der Informationsfreiheit und hemmt Innovationen. Gleichzeitig wird es das gesetzte Ziel nie erreichen. Einen Link zu setzen wird in der EU immer gefährlich, dafür hat auch der EuGH vor kurzem gesorgt. Die Angst vor Abmahnungen und Kosten wächst weiter. Auch wenn Günther Oettinger und Andrus Ansip immer wieder betonen, keinen „link tax“ einzuführen, schaffen sie am Ende doch genau das. Jetzt liegt es am Parlament, Artikel 11 restlos zu streichen und die katastrophale Idee eines europäischen Leistungsschutzrechts ein für alle Mal aus der Welt zu schaffen.

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