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Das Internet hat verloren
Heute hat das Europäische Parlament seine zweite Abstimmung über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt abgehalten. Dabei ist das denkbar schlechteste Ergebnis herausgekommen. Änderungsanträge, Artikel 11 insgesamt zu streichen oder in eine Vermutungsregel umzuwandeln, wurden mit großer Mehrheit abgelehnt. Stattdessen wurde der jüngste Vorschlag von MdEP Axel Voss (EVP, Deutschland) für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger angenommen. Gleiches gilt für seinen Vorschlag zur Einführung von Upload-Filtern in der EU.
Am Ende konnte die unzähligen offenen Briefe, wissenschaftlichen Studien, Tweets, Blog-Beiträge, Artikel, Reden etc., die vor den Schäden eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage warnten, seine Befürworter nicht aufhalten. Sie konnten dieses katastrophale Ergebnis nicht verhindern. Das Leistungsschutzrecht wird die derzeitige Situation nicht zum Besseren verändern, sondern der Informations- und Meinungsfreiheit in der Europäischen Union massiv schaden.
MdEP Marietje Schaake (ALDE, Niederlande) über das Ergebnis der heutigen Abstimmung:
Das Parlament verpasste die Gelegenheit, die Urheberrechtsreform auf den richtigen Weg zu bringen. Dies ist ein katastrophales Ergebnis für den Schutz unserer Grundrechte, der privaten Internetnutzer und der Zukunft Europas auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz. Wir haben einen Schritt zurück gemacht, anstatt eine echte Urheberrechtsreform zu schaffen, die für das 21. Jahrhundert geeignet ist.
Die EU-Institutionen werden jetzt in die Trilog-Verhandlungen eintreten. Hinsichtlich eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger gibt es allerdings nicht viel zu diskutieren, da die Europäische Kommission, der Rat und jetzt eben auch das Parlament seine Einführung unterstützen. Es ist also lediglich eine Frage der Zeit. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir den Kampf für Informationsfreiheit und vernünftige Regulierung aufgeben!
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