Verwandte Beiträge
- Kampagne der VG Media verliert Unterstützer
- Der Kampf ums Leistungsschutzrecht hat erst begonnen
- Absurde Forderungen der Presse-Verwertungsgesellschaft
- VG Media zieht Schadensersatzklage gegen Google zurück
- VG Media möchte nicht aus dem Traumland abgeholt werden
- Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie: Streit-Thema Leistungsschutzrecht
- ECJ rules German ancillary copyright for press publishers to be ineffective!
VG Media läutet "Informations- und Aufklärungsoffensive" gegen Digitalkonzerne ein
Am vergangenen Sonntag hat die Verwertungsgesellschaft (VG) Media den internen Startschuss für eine großangelegte Kampagne in Presse, Radio und TV gegeben. Im eigenen Interesse will man Stimmung machen gegen die großen Digitalkonzerne Facebook, Google, Amazon, Apple und Microsoft, um damit politische Einflussnahme auszuüben.
"Behörden und Gerichte ertüchtigen"
In einem internen Schreiben, das Netzpolitik.org veröffentlicht hat, wird als Ziel genannt:
Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung zum Umgang mit Digitalmonopolisten und sich daraus ergebende mittelbare Ertüchtigung von Beamten, Politikern, Richtern und Entscheidungsträgern, solche Urteile und Entscheidungen zu treffen, die dafür sorgen, dass die Digitalmonopolisten sich wieder an geltendes Recht halten, das heißt Kartellrecht, Datenschutz, Schutz der Kinder und Jugendlichen, Steuerrecht, Gleichbehandlung und den Schutz des Geistigen Eigentums.
Dass hier eine koordinierte Aktion der eigentlich zur Neutralität verpflichteten Presse erfolgt, die ihre große Reichweite für eigene Interessen ausnutzt, ist mehr als bedenklich. Die Ironie ist, dass man den Konzernen ihrerseits Missbrauch vorwirft. Die Doppelmoral in Sachen Online-Tracking bringt Markus Beckedahl auf den Punkt.
Weiter oben heißt es in dem Schreiben außerdem:
Dabei ist die erfolgreiche Durchsetzung unserer Rechte als Sendeunternehmen und Presseverleger abhängig von eben solchen Behörden- und Gerichtsentscheidungen (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, EU-Wettbewerbskommission und EuGH, Land- und Oberlandesgerichte).
Hier offenbart sich dasselbe verdrehte Rechtsverständnis, das schon während der Lobbyarbeit für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger zu Tage trat. Damals warf man den Digitalkonzernen "Diebstahl" und Verletzungen des Urheberrechts vor, obwohl bloße Snippets zu Presseartikeln rechtlich noch gar nicht geschützt waren. Die Folge einer langjährigen Desinformationskampagne war die Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger erst nur in Deutschland (und Spanien), später in der gesamten EU.
Nun scheint man abermals davon auszugehen, dass Rechte verletzt werden, über die man bereits verfügt. Dabei ist genau das die Frage, über die Behörden und Gerichte zuerst entscheiden müssen.
Inwiefern die Durchsetzung eigener Recht – so sie denn bestehen – von der Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes oder des Steuerrechts abhängig ist, erschließt sich nicht.
Eigene Interessen sollen verschleiert werden
Damit muss es der VG Media (auch) um etwas anderes gehen. Doch welches konkrete Ziel mit der Kampagne verfolgt wird, ist noch unklar. Im Schreiben heißt es:
Das Anliegen der Absender und ihrer Rechteinhaber, Komponisten, Musik- und Presseverleger, Autoren sowie der Sendeunternehmen und ihrer jeweiligen Einzelurheber wird unter anderem, aber nicht hervorgehoben, erwähnt. Dieses Problem wird als eines unter vielen, vielleicht auch noch größeren, dargestellt. Nur auf diese Weise vermeiden wir den Hinweis von Kritikern, es gehe uns nur um die wirtschaftlichen Interessen unserer Medienunternehmen, Rechteinhaber und Urheber.
Naheliegend ist, dass man auf die anstehende Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie einwirken will. Denkbar ist auch, dass noch versucht wird, auf die Entscheidung des EuGH zum deutschen Leistungsschutzrecht für Presseverleger Einfluss zu nehmen, wie Friedhelm Greis vermutet. Die Urteilsverkündung ist für den 12. September geplant.
Nicht auszuschließen ist zudem, dass Leistungsschutzrecht und Upload-Filter als nicht ausreichend erachtet werden und man daher schon den nächsten gesetzgeberischen Vorstoß plant, um neue Rechte zu erhalten und/oder die bestehenden Rechte noch umfassender zu schützen.
Breite Unterstützerfront
Zu den "Mitabsendern" des Schreibens gehören die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR), der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, die GEMA, der Verband Privater Medien (VAUNET), der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) sowie die Kinderschutzorganisation Innocence in Danger. Letztere hatte maßgeblichen Einfluss auf die Einführung des Zugangserschwerungsgesetzes (Stichwort "Zensursula").
Dazu passt es, dass als dritte Phase der Kampagne der "Schutz von Kindern und Jugendlichen als emotionales Finale" ausgerufen wird. Wann dieses stattfinden wird, steht noch nicht fest.
Text freigegeben unter Creative Commons BY 3.0 de.Diese Lizenz gilt nicht für externe Inhalte, auf die Bezug genommen wird.