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Alle Macht der VG Wort?
Am 19. September 2013 hat die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort in einer Pressemitteilung bekannt gemacht, zukünftig die Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht für die Presseverleger einzutreiben, sollten die Mitglieder der VG Wort damit einverstanden sein (siehe Meldung auf I.G.E.L. hier). Eine endgültige Entscheidung steht somit noch aus. In seinem Beitrag auf Telemedicus analysiert Simon Assion die Vor- und Nachteile, die eine Beauftragung der VG Wort durch die Presseverlage bringen würde.
Gegen eine Beauftragung spreche, dass anderenfalls die Rechte der Journalisten und der Verlage von derselben Verwertungsgesellschaft wahrgenommen würden. Da die Verlage jedoch gerade die Verwerter journalistischer Texte und damit Abgabepflichtig seien, stünden sich hier verschiedene Interessen gegenüber. Häufig gebe es über die Höhe der Vergütung Streit. Dieser drohe auch im Falle des Leistungsschutzrechts für Presseverlage, da § 87h UrhG ausdrücklich eine "angemessene Beteiligung" des Urhebers (also in den meisten Fällen des Journalisten) vorsieht.
Des Weiteren hätte die Gründung und Beauftragung einer eigenen "VG Presse" u.a. den Vorteil, dass - vor allem ggü. Google - die Interessen der Verlage viel "deutlicher und akzentuierter" vertreten werden könnten.
Auf der anderen Seite gebe es auch Vorteile. Konflikte zwischen Verlagen und Journalisten könnten in einer gemeinsamen VG "hausintern" gelöst werden. Den Spagat zwischen Autoren- und Verlagsinteressen sei die VG Wort bereits gewohnt.
Außerdem bringe die VG Wort bereits viel Erfahrung hinsichtlich der Verteidigung von "Wortrechten" mit. Nicht zuletzt gegen Google Books habe man Erfolge gefeiert.
Schließlich weist Assion noch darauf hin, dass eine Empfehlung durch die Verlegerverbände VDZ und BDZV kartellrechtliche Probleme mit sich bringe. Würde z.B. die Gründung einer eigenen "VG Presse" empfohlen werden, könnte man das als Boykottaufruf der VG Wort verstehen.
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