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Eckpunktepapier zu Fragen der digitalen Welt: Beschluss des DIHK-Vorstandes vom 22.03.2011
In einem Eckpunktepapier geht der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) auch auf ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ein. Die Aussagen zum Presse-LSR lassen sich als Kompromissformulierungen lesen, bei denen eine eindeutige Zustimmung oder Ablehnung nur schwer erkennbar ist.
Es heißt darin im Wortlaut:
Das Urheberrecht muss auf Schutzlücken überprüft werden, um diese zu schließen. Ziel muss es sein, die kulturelle Vielfalt und die Weiterentwicklung unserer zunehmend von Wissensvorsprüngen abhängigen Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern. Ein Leistungsschutzrecht kann dabei eine Rolle spielen. Eine eventuelle Einführung muss zu einem fairen Interessensausgleich zwischen Schutzrechtsinhabern, der Öffentlichkeit und der Wirtschaft führen. Gesetzlich vorgeschriebene Abgaben sind abzulehnen. Statt dessen könnte in diesem Fall eine Vergütung auf Grundlage freiwilliger Lizenzmodelle erfolgen.
Die Schranken des Urheberrechts – wie zum Beispiel das Zitatrecht – dürfen nicht angetastet werden.
In der Pressemitteilung dazu heißt es:
Sofern ein Leistungsschutzrecht für Verleger dabei eine Rolle spielen wird, muss es zu einem fairen Interessensausgleich zwischen Schutzrechtsinhabern, der Öffentlichkeit und der Wirtschaft führen.
Bei c’t deutet Stefan Krempl das Papier als vorsichtige Zustimmung.