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Brief an die Bundesregierung des Bundesverbands der Deutschen Industrie
In einem Brief an die Bundesregierung fordert der Bundesverband der Deutschen Industrie, auf ein Leistungsschutzrecht zu verzichten. Ein Presse-LSR bezeichnet der BDI als weder ökonomisch noch juristisch begründet.
Der BDI verweist auf seine bisherige ablehnende Haltung zum Leistungsschutzrecht und spricht von einem „Risikofaktor” für die Wirtschaft insgesamt, wenn kleine Teile von Presseerzeugnissen vom neuen Recht erfasst werden. Er kritisiert auch, dass die Ausarbeitung „ohne Einbeziehung der beteiligten Kreise erfolgt ist”. Um sich gegen Rechtsverletzungen zu wehren, seien auch verbesserte Verfahrensrechte für die Presseverlage ausreichend.
Auch die Definition der gewerblichen Nutzung im Referentenentwurf sieht der BDI als problematisch an:
Text freigegeben unter Creative Commons BY 3.0 de.Unsere Bedenken konnten bisher nicht ausgeräumt werden. Der uns bekannte Entwurf enthält zahlreiche problematisch Regelungen und Unschärfen, die grundsätzliche Fragen aufwerfen. Die damit verbundene Rechtsunsicherheit würde sowohl den Anreiz für innovative Leistungsangebote minimieren als auch die Unternehmen in ihrem täglichen Umgang mit dem Internet maßgeblich beeinträchtigen. Der Tatbestand der gewerblichen Nutzung ist ungenau und zudem widersprüchlich gefasst. Da das „umfassende Verbotsrecht“ bereits bei jeder einzelnen Nutzung greift, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Nutzung steht, geht es keineswegs allein um den „systematischen” Zugriff auf verlegerische Leistungen.
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