Am 22. Oktober 2015 - 20:10 Uhr von Tom Hirche

Österreichischer Justizminister zum Leistungsschutzrecht

Publikationsdatum 22.10.2015 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Am 26.08. stellten der österreichische Abgeordnete Niko Alm sowie "Kollegin und Kollegen" eine Anfrage an den Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Heute wurde die Antwort veröffentlicht.

Zur Erinnerung: Im Zuge der letzten Urheberrechtsreform im Juni gab es Bestrebungen, auch in Österreich ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger einzuführen. Quasi in letzter Sekunde wurde es noch aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Grund war die Notifizierungspflicht eines solchen Leistungsschutzrechts gegenüber der Europäischen Kommission. Vorher sollte die geplante Regelung überarbeitet werden.

Auf die Frage, ob weiter daran festgehalten werde, ein Leistungsrecht für Presseverleger einzuführen, folgte keine klare Antwort. Allerdings sei der Entwurf "im Begutachtungsverfahren ganz überwiegend abgelehnt" worden. Man könnte auch durchgefallen sagen. Die weitere Vorgehensweise werde noch geprüft, insbesondere warte man ein etwaiges Handeln der Europäischen Kommission ab. 

Außerdem wird Stellung zur einer Notifizierungspflicht genommen. Der Justizminister ist der Ansicht, dass ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger zwingend notifiziert werden müsse. In Deutschland sah man von einer Notifizierung ab, obwohl innerhalb der Ministerien eine Notifizierung als notwendig angesehen wurde.

Von einer baldigen Einführung eines Leistungsschutzrechts in Österreich ist somit glücklicherweise nicht auszugehen.

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