Hintergrund
IGEL wurde in erster Linie aufgrund der Erkenntnis initiiert, dass es für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger weder eine Notwendigkeit noch eine Rechtfertigung gibt. Ein solches Recht wird einerseits nicht benötigt und hat andererseits – unabhängig von dessen Ausgestaltung – zwangsläufig sehr bedenkliche Auswirkungen auf die Interessen Dritter und das Gemeinwohl.Weiter

Foto: Mario Sixtus / Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0
Für die Mehrheit der kleinen Verlage ist [das Leistungs- schutzrecht] eine eher ideologische Trotzgeste, noch einmal zeigen, wer Herr im Haus ist, auch wenn sie nichts davon haben. Die ganz wenigen großen und international aktiven Verlagsgruppen hingegen, deren Tochterunternehmen in allerlei Geschäftsbeziehungen mit Google stehen, nutzen das Leistungsschutzrecht als Machtgeste gegenüber Google.
Wolfgang Blau im Interview mit derStandard.at, 22.06.2015
Die Frage, ob es ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage geben sollte, geht jeden an (siehe die Hintergrundinformationen hier und hier). Bei IGEL soll jeder zu Wort kommen und seine Meinung sagen können. Wir freuen uns über jeden, der sich zur Diskussion äußert und seine Meinung sagt.
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Absurde Forderungen der Presse-Verwertungsgesellschaft
Mittwoch, 10. November 2021 - 19:07Die Verwertungsgesellschaft Corint Media (ehemals VG Media) fordert 420 Millionen Euro von Google Deutschland für das Jahr 2022. Sie verlangt 11 % der Gesamtumsätze, die der Suchmaschinenanbieter in Deutschland erzielt. Hiermit sollen Nutzungen...
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Bundestag beschließt Urheberrechtsreform
Freitag, 21. Mai 2021 - 9:12Gestern hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes verabschiedet und damit EU-Vorgaben umgesetzt – Upload-Filter und Leistungsschutzrecht für Presseverleger inklusive....
Vorschlag aus Großbritannien: Facebook und Google als Verlage behandeln
Vergangene Woche wurden Überlegungen aus Großbritannien zur Regulierung von sozialen Medien bekannt. Man denke darüber nach, Google, Facebook und Co. als Verlage einzustufen, um sie so strengeren Kontrollfpflichten zu unterwerfen. Im Interview mit dem Deutschlandfunk Kultur machte Dr. Till Kreutzer deutlich, dass er dies für den ganz falschen Schritt hält.
Vortrag: Text- und Data-Mining und Verleger-Leistungsschutzrecht – Wie die EU europäische Innovationen gefährdet
Datenanalysen haben gewaltiges Potenzial für die Forschung und innovative Wirtschaftszweige. Erst sie ermöglichen es, die Potenziale der Informationsgesellschaft in reales und nutzbares Wissen umzuwandeln.
EuGH wird über deutsches Leistungsschutzrecht entscheiden
Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen Google und der VG Media wird um ein neues Kapitel ergänzt, bevor das aktuelle abgeschlossen wird. Zunächst wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden müssen, ob das deutsche Leistungsschutzrecht überhaupt anwendbar ist.
Breiter Widerstand im Europäischen Parlament gegen Presse-Leistungsschutzrecht
Die Reform des europäischen Urheberrechts ist in vollem Gang und erreicht allmählich seine heiße Phase. Was das noch vom ehemaligen Digitalkommissar Günther Oettinger (CDU) vorgeschlagene Leistungsschutzrecht für Presseverleger angeht, zeigt sich ein breiter Widerstand über Fraktionsgrenzen hinweg.
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Pro Kollisionen zwischen Leistungsschutz- und Autorenrechten sind ausgeschlossen
Contra Das Leistungsschutzrecht würde die Urheberrechte der Journalisten einschränken -
Pro Das Leistungsschutzrecht hilft allen Verlagen gleichermaßen
Contra Kleine Verlage werden vom Leistungsschutz nicht profitieren -
Pro Ein eigenes Leistungsschutzrecht ist nötig, damit sich die Presseverlage gegen die massenhaften Rechtsverletzungen im Internet wehren können
Contra Die Rechtsverfolgung zu erleichtern ist keine Rechtfertigung dafür, ein Monopolrecht zu schaffen -
Pro Viele andere Länder gewähren ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Contra Ein Presseleistungsschutzrecht, wie in Deutschland gefordert, wäre international einmalig -
Pro Vergütungen nach dem Leistungsschutzrecht sind freiwillig - es schafft kein Zwangsabgabemodell
Contra Der Leistungsschutzrechtsvergütung wird sich kaum ein gewerblicher Nutzer entziehen können