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Suchmaschinen, News-Aggregatoren, Provider und andere Internet-Anbieter verdienen mit den Inhalten der Presseverlage viel Geld, nicht aber die Verlage selbst. Von Online-Werbung profitieren vor allem die Suchmaschinenbetreiber, während die Verlage nur geringe Umsätze erzielen. Das muss sich ändern. Hubert Burda schreibt in der F.A.Z.: „Wer die Leistungen anderer nutzt, muss dafür bezahlen. Dieses ökonomische Grundprinzip muss auch im digitalen Zeitalter mit seiner ,Link-Ökonomie' gelten. Sonst sehen wir der schleichenden Enteignung der Inhalte-Produzenten tatenlos zu.”
Suchmaschinen, News-Aggregatoren und andere Internet-Dienstleister verstoßen nicht gegen das Gesetz. Weder übernehmen („klauen”) sie ganze Inhalte oder Artikel der Verlage noch beuten sie deren Leistungen aus. Vielmehr sorgen sie für einen großen Teil der Werbeeinnahmen, die über die Webseiten der Presseverlage generiert werden, da sie die Reichweite der Angebote maßgeblich mitbestimmen.
Im Übrigen handeln Suchmaschinen nach der Rechtsprechung des BGH nicht rechtswidrig, verstoßen vor allem nicht gegen das Urheberrecht an den von den Verlagen veröffentlichten Artikeln. Weiter