German copyright policy 2011: Introduction of a new neighbouring right for press publishers? Am 5. April 2011 - 8:02 Uhr von Till Kreutzer
This article by Till Kreutzer was first published in Computer Law & Security Review (CLSR), 27 (2011), 214-216.
1.1. Introduction
Since the beginning of the year 2009 the German press publishers have lobbied for their own neighbouring right. For some time the lobbying appeared to be very successful. In its coalition contract the new conservative-liberal German Government that was elected in late 2009 declared: “Press Publishers shall not be discriminated against other disseminators of copyright protected works [e.g. film or music producers]. Therefore we aim for the introduction of a neighbouring right for press publishers to increase the protection of press publications on the Internet.” [1] Weiter
Erlösmodelle im Internet: Verleger wollen Web-Inhalte schützen Am 7. März 2011 - 15:41 Uhr von Redaktion
- WDR
- Vera Linß
- Till Kreutzer
- Matthias Spielkamp
- iRights.info
- IGEL
- Christoph Keese
- Christoph Fiedler
- BDZV
- Axel Springer AG
Auf WDR.de berichtet Vera Linß über die Pläne für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) und die Kritik daran.
Der Beitrag stellt die Grundidee eines Presse-LSR vor und lässt Christoph Fiedler (BDZV) und Christoph Keese (Axel Springer) zu Wort kommen. Als Kritiker eines Presse-LSR werden Till Kreutzer (IGEL) und Matthias Spielkamp (iRights.info) befragt. Weiter
- Werbemarkt
- Urheberrecht
- Suchmaschinen
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- Piraterie
- News-Aggregatoren
- Google-News
- Geschäftsmodelle
Suchmaschinen, News-Aggregatoren, Provider und andere Internet-Anbieter verdienen mit den Inhalten der Presseverlage viel Geld, nicht aber die Verlage selbst. Von Online-Werbung profitieren vor allem die Suchmaschinenbetreiber, während die Verlage nur geringe Umsätze erzielen. Das muss sich ändern. Hubert Burda schreibt in der F.A.Z.: „Wer die Leistungen anderer nutzt, muss dafür bezahlen. Dieses ökonomische Grundprinzip muss auch im digitalen Zeitalter mit seiner ,Link-Ökonomie' gelten. Sonst sehen wir der schleichenden Enteignung der Inhalte-Produzenten tatenlos zu.”
Suchmaschinen, News-Aggregatoren und andere Internet-Dienstleister verstoßen nicht gegen das Gesetz. Weder übernehmen („klauen”) sie ganze Inhalte oder Artikel der Verlage noch beuten sie deren Leistungen aus. Vielmehr sorgen sie für einen großen Teil der Werbeeinnahmen, die über die Webseiten der Presseverlage generiert werden, da sie die Reichweite der Angebote maßgeblich mitbestimmen.
Im Übrigen handeln Suchmaschinen nach der Rechtsprechung des BGH nicht rechtswidrig, verstoßen vor allem nicht gegen das Urheberrecht an den von den Verlagen veröffentlichten Artikeln. Weiter