Pro Das Leistungsschutzrecht hilft allen Verlagen gleichermaßen
Contra Kleine Verlage werden vom Leistungsschutz nicht profitieren
Das Leistungsschutzrecht soll ein wichtiges Instrument für alle Presseverlage sein, um neue Geschäftsmodelle erschließen zu können. Es bedarf eines eigenen Leistungsschutzrechts, um neue Einnahmequellen für Online-Angebote erschließen zu können. Der Gesetzgeber solle hiermit ein gesetzliches Paid Content schaffen (Hubert Burda).
„Keese erklärte, dass es nicht der Journalismus sei, mit dem man das Geld im Netz verdiene, sondern Firmen wie idealo.de oder Zanox. Und andere, vor allem regionale Verlage seien nicht so schlau gewesen, sich rechtzeitig an solchen Unternehmen zu beteiligen, um den Journalismus querfinanzieren zu können.” (Niggemeier)
„Bezeichnenderweise wird die Forderung nach einem Leistungsrecht gerade von den sehr großen Verlagshäuser erhoben. Sollte ihr Plan umgesetzt werden, müsste zunächst eine neue Verwertungsgesellschaft geschaffen werden. Diese hätte das Ziel, möglichst viel Geld einzusammeln und die Einnahmen (nach Abzug eines Anteils für die interne Verwaltung) an die Verlage auszuschütten. Der Verteilungsschlüssel würde von der Verwertungsgesellschaft festgelegt.
Es dürfte klar sein, dass die Festsetzung der Tarife nicht an der Qualität eines Beitrags, sondern an der Reichweite seines Angebotes anknüpfen würde. Was auf den ersten Blick gerecht erscheint, zeigt auf den zweiten Blick das Dilemma: Diejenigen, die schon heute eine hohe Reichweite erzielen, werden auch die Gewinner von morgen sein. Sie bekämen den Löwenanteil aus der neuen Verwertungsgesellschaft.
Es handelt sich hierbei durchgängig um die zugkräftigen überregionalen Marken der großen Verlage, die bereits heute den digitalen Wandel erfolgreich vollzogen haben (Bild, Focus, Stern usw.). Kleine regionale oder lokale Zeitungen indes, die mit weniger professionellen Internetangeboten und kleinerer Leserschaft auch weniger Nutzer ansprechen, werden konsequenterweise nur geringe Beträge aus dem neuen Einnahmetopf erhalten. Um von der neuen Verwertungsgesellschaft zu profitieren, werden daher auch sie in Zukunft auf höhere Reichweite setzen müssen.
Das Streben nach Masse führt jedoch bekanntlich selten zu mehr Klasse. Es hilft den Großen, nicht den Kleinen und wird die Marktkonzentration weiter vorantreiben. Derzeit vereinen allein die zehn deutschen Großverlage 60% der Werbeumsätze im Printbereich auf sich. Gerade die Top-10 der Verlage haben ihre digitalen Aktivitäten in den vergangenen Jahren erheblich ausgeweitet und werden daher weit mehr als 60% der digitalen Erlöse auf sich vereinen. Das Leistungsschutzrecht würde dieser Tendenz erheblich Vorschub leisten und so der Verlagsvielfalt einen Bärendienst erweisen.” (Haller, ähnlich die Gemeinsame Erklärung der deutschen Wirtschaftsverbände).
Diese Lizenz gilt nicht für externe Inhalte, auf die Bezug genommen wird.
Weitere Informationen
- Stefan Niggemeier, Verlegerkampf für eine PC-Presse-Gebühr, stefan-niggemeier.de vom 4.6.2010
- Arnd Haller, Zehn Gründe gegen ein Presse-Leistungsschutzrecht, Telemedicus.info vom 4.8.2010
- Gemeinsame Erklärung der deutschen Wirtschaftsverbände zum Vorhaben eines „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“