Brief an die Bundesregierung des Bundesverbands der Deutschen Industrie Am 25. Juni 2012 - 17:45 Uhr von David Pachali
In einem Brief an die Bundesregierung fordert der Bundesverband der Deutschen Industrie, auf ein Leistungsschutzrecht zu verzichten. Ein Presse-LSR bezeichnet der BDI als weder ökonomisch noch juristisch begründet. Weiter
Erhalt des Qualitätsjournalismus: Medizin aus dem Giftschrank Am 21. April 2011 - 19:32 Uhr von Redaktion
Michael Littger, Leiter des Kompetenzfelds Informationsgesellschaft und Telekommunikation beim BDI, wendet sich in einem Beitrag bei The European gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Es konterkariere den Trend zu Bezahlinhalten und sei „Gift für das Internet als Innovations- und Informationsplattform”. Weiter
Alles falsch [VDZ-Replik zum Leistungsschutzrecht] Am 21. März 2011 - 16:00 Uhr von Redaktion
In einem Beitrag in der Zeit verteidigt VDZ-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Fürstner ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR). Der Beitrag ist eine Replik auf den zuvor dort veröffentlichen Artikel von Dieter Schweer (BDI), der sich gegen ein Presse-LSR ausgesprochen hatte. Weiter
Leistungsschutzrecht: Eine Internetgebühr hilft nicht weiter Am 12. März 2011 - 17:51 Uhr von Redaktion
In einem Beitrag in der Zeit spricht sich Dieter Schweer, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) aus. Er sieht im wesentlichen drei negative Auswirkungen eines Presse-LSR: zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft, eine Beschädigung des Wettbewerbs für journalistische Angebote und Kollisionen zwischen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Weiter
„Ein Leistungsschutzrecht ist kein Tischlein-deck-dich” Am 5. Januar 2011 - 14:35 Uhr von Redaktion
Im Interview mit dem medienpolitischen Magazin promedia wirbt Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel Springer AG, erneut für die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Presse-LSR). Man fordere nicht mehr, als Werkmittler in anderen Branchen bereits besäßen. Ein Presse-LSR sei als Ausschließlichkeitsrecht zu gestalten, dies sei „ordnungs- und wirtschaftspolitisch die liberalste Variante”. Weiter
FDP-Staatssekretär fordert von den Verlagen: „Vermitteln Sie Ihr Anliegen prägnanter!” Am 29. November 2010 - 12:43 Uhr von Redaktion
Horizont.net berichtet über eine Rede des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto (FDP), auf den VDZ-Zeitschriftentagen in Berlin. Darin hatte Otto grundsätzlich eine große Bedeutung des Schutzes geistigen Eigentums im Internet anerkannt. Zugleich wandte er sich aber auch gegen verbale Angriffe der Verleger auf eine ablehnende Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) zu einem Presse-Leistungsschutzrecht. Den BDI für seine Haltung zu geißeln, sei „nicht zielführend”. Weiter
Gemeinsame Erklärung zum Vorhaben eines „Leistungsschutzrechts für Presseverleger” Am 17. November 2010 - 1:49 Uhr von Redaktion
Die unterzeichnenden Verbände und der Dachverband BDI sprechen sich klar gegen die Pläne zur Einführung eines Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) aus. Sie sehen keine Rechtfertigung dafür, eine allgemeine Kostenpflicht für den beruflichen Abruf frei zugänglicher Presseinhalte gesetzlich zu erwzingen. Von diesen Abgaben seien nicht nur neuartige Geschäftsmodelle im Internet betroffen, sondern jedes einzelne Unternehmen in Deutschland. Weiter
Springer-Chef pocht auf Online-Gema für Verlage Am 17. November 2010 - 2:12 Uhr von Redaktion
Das Handelsblatt berichtet von den Münchener Medientagen 2010, auf denen Springer-Chef Döpfner erneut die Forderung vortrug, der Gesetzgeber möge möglichst schnell ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) schaffen. Eine Art „Online-GEMA” solle dies bewirtschaften. Das Presse-LSR beantworte „eine rechtliche Eigentumsfrage – nicht mehr und nicht weniger". Bayerns Ministerpräsident Seehofer, so das Handelsblatt weiter, habe dem zugestimmt und die Kommunikationsbranche zu einem gemeinsamen Kampf „gegen die Gratismentalität im Netz” aufgefordert. Weiter
Leistungsschutzrecht - Endlich mit Online-Inhalten Geld verdienen Am 17. November 2010 - 2:07 Uhr von Redaktion
Die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet von einer Podiumsdiskussion in Berlin, bei der Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer „Public Affairs” bei Axel Springer, die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) letztlich verteidigt habe. Keese habe eingeräumt, dass den Plänen zufolge Links auf Presseartikel dann kostenpflichtig sein sollten, wenn sie in gewerblichem Rahmen beispielsweise per E-Mail verschickt werden.
Die Verlege hätten lang für ein Presse-LSR geworben, dies sei dann von der Regierungskoalition aufgegriffen worden, so die FTD weiter. Inzwischen habe sich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel für ein Presse-LSR ausgesprochen. Die Verleger wollten an der Übernahme kurzer Textauszüge (Snippets), die von Suchmaschinen als Links auf die jeweiligen Presse-Texte ausgegeben werden, mitverdienen und für die Nutzung frei zugänglicher Presse-Inhalte bei allen gewerblichen Internetnutzern kassieren. Weiter
Unwillige Zahler im Kostenlosnetz Am 17. November 2010 - 2:04 Uhr von Redaktion
Die FTD berichtet über gegensätzliche Positionen der Wirtschafts- und Verlegerverbände bei der Frage, ob ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) eingeführt werden solle oder nicht. Die Verleger wollten damit ihre Zukunft in der digitalen Welt sichern, indem ein Presse-LSR helfe, die „unentgeltliche und illegale” Nutzung von Presse-Inhalten durch Dienste wie Google-News zu unterbinden. Es sei eine Art Online-GEMA geplant, obwohl Unternehmen bereits heute für firmeninterne Presse-Spiegel Vergütungen zahlten. Weiter
BDI stellt sich gegen Verlage Am 17. November 2010 - 2:02 Uhr von Redaktion
Focus Online berichtet von der Kritik des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) an den Plänen für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR). Die Wirtschaftsverbände liefen Sturm dagegen, dass die deutschen Unternehmen zukünftig für beruflich aufgerufene, frei verfügbare Presse-Inhalte im Netz bezahlen sollen. Weiter
Industrie, Einzelhandel und Gewerbe streiten mit Verlegern über Leistungsschutzrecht Am 17. November 2010 - 1:43 Uhr von John Weitzmann
Heise online berichtet über die Erklärung des BDI und anderer Wirtschaftsverbände gegen die Einführung eines neuen Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Presse-LSR) und die Reaktion der Verlegerverbände BDZV und VDZ. Wärend die Wirtschaft Zusatzkosten in Milliardenhöhe fürchte, hielten die Verleger dies für überzogen und hätten Dialogbereitschaft signalisiert. Weiter
Das Leistungsschutzrecht soll ein wichtiges Instrument für alle Presseverlage sein, um neue Geschäftsmodelle erschließen zu können. Es bedarf eines eigenen Leistungsschutzrechts, um neue Einnahmequellen für Online-Angebote erschließen zu können. Der Gesetzgeber solle hiermit ein gesetzliches Paid Content schaffen (Hubert Burda).
„Keese erklärte, dass es nicht der Journalismus sei, mit dem man das Geld im Netz verdiene, sondern Firmen wie idealo.de oder Zanox. Und andere, vor allem regionale Verlage seien nicht so schlau gewesen, sich rechtzeitig an solchen Unternehmen zu beteiligen, um den Journalismus querfinanzieren zu können.” (Niggemeier)
„Bezeichnenderweise wird die Forderung nach einem Leistungsrecht gerade von den sehr großen Verlagshäuser erhoben. Sollte ihr Plan umgesetzt werden, müsste zunächst eine neue Verwertungsgesellschaft geschaffen werden. Diese hätte das Ziel, möglichst viel Geld einzusammeln und die Einnahmen (nach Abzug eines Anteils für die interne Verwaltung) an die Verlage auszuschütten. Der Verteilungsschlüssel würde von der Verwertungsgesellschaft festgelegt. Weiter
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage führt zu keinerlei Einschränkungen von bisherigen Freiheiten. Die Kommunikationsfreiheit bleibt durch die Zitierfreiheit gewährleistet, die durch das Leistungsschutzrecht nicht berührt werden soll (Schweizer, BDZV und VDZ).
Zudem bezieht sich das Leistungsschutzrecht nicht auf die Texte selbst. Es greift nicht, wenn jemand etwa eine Überschrift, die schon auf einer Verlagswebseite publiziert wurde, auch auf seiner Webseite verwendet. Das Leistungsschutzrecht schützt vielmehr nur vor Übernahmen von Inhalten von der Originalquelle. Der HTML-Code der Verlagswebseiten verkörpert den Wert, den Presseverlage mit erheblichem Investitionsaufwand schaffen. Er soll davor geschützt werden, von Dritten unbefugt genutzt zu werden (Keese). „Nachrichten, Texte oder gar Worte werden schon deshalb nicht monopolisiert, weil das Leistungsschutzrecht Texte nur in Anbindung an das Presseerzeugnis erfasst. Werden Worte oder Sätze ohne Bezug auf das Presseerzeugnis verwendet, kann, wie heute schon, allenfalls das Urheberrecht des Autors betroffen sein.” (Fiedler)
Ein Monopolrecht, das kleine Textausschnitte, kurze Wortfolgen wie einzelne Sätze oder Überschriften erfasst, wird unweigerlich den Umgang mit der Sprache an sich einschränken. Das Urheberrecht vermeidet solche negativen Effekte. Es ist ein selbstverständlicher Grundsatz, dass nicht die Sprache an sich, sondern nur konkrete Formulierungen geschützt sind. Urheberrechtsschutz entsteht erst ab einer gewissen „Schöpfungshöhe”. Kurze Wortfolgen, Überschriften oder einzelne Sätze in Presseartikeln sind in aller Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Weiter
- Wirtschaftsverbände
- VDZ
- Hubert Burda Media
- Deutsche Bank Research
- BITKOM
- BDZV
- BDI
- Axel Springer Verlag
Das Leistungsschutzrecht wird benötigt, um eine Schutzlücke zu füllen. Anders als andere Werkmittler haben die Verlage keine eigenen Eigentumsrechte an ihren Leistungen. Sie sind daher „schutzlos ausgeliefert im Internet“ (Hegemann). Auch die Presseverlage „brauchen die Sicherheit, dass ihnen das ausschließliche Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentliche Zugänglichmachung für Presseerzeugnisse zusteht, und das muss auch für digitale Medien gelten.” (Hubert Burda).
Eine Schutzlücke existiert nicht. Die Verlage lassen sich umfassend Rechte von den Journalisten einräumen (durch Autoren- oder Arbeitsverträge, allgemeine Geschäftsbedingungen wie Autoren- und Publikationsbedingungen, Tarifverträge etc.). Weiter