Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger - Ein Beitrag zur Klärung ausgewählter Rechtsfragen Am 31. Juli 2013 - 15:53 Uhr von Tom Hirche
In ihrem Aufsatz in der Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht (AfP) setzen sich die Rechtsanwälte Dr. Robert Heine, LL.M. (Chicago) und Dr. Felix Stang, LL.M. (Columbia) mit verschiedenen Argumenten auseinander, die gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger vorgebracht wurden und versuchen diese zu wiederlegen. Sie wollen mit ihrem Aufsatz klarstellen, dass es sich um ein notwendiges und ausgewogenes Gesetz handelt. Weiter
Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie: Streit-Thema Leistungsschutzrecht Am 13. Dezember 2019 - 13:17 Uhr von Tom Hirche
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Bis zum 7. Juni 2021 haben die Mitgliedsstaaten Zeit, die neuen EU-Vorgaben zum Urheberrecht umzusetzen. Über 120 Stellungnahmen sind beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingegangen. Wir haben uns die Anmerkungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Artikel 15) genauer angeschaut. Fazit: Mehr Uneinigkeit geht nicht. Weiter
Weitere Infos zu dieser News
- Richtlinientext
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Das Leistungsschutzrecht soll ein wichtiges Instrument für alle Presseverlage sein, um neue Geschäftsmodelle erschließen zu können. Es bedarf eines eigenen Leistungsschutzrechts, um neue Einnahmequellen für Online-Angebote erschließen zu können. Der Gesetzgeber solle hiermit ein gesetzliches Paid Content schaffen (Hubert Burda).
„Keese erklärte, dass es nicht der Journalismus sei, mit dem man das Geld im Netz verdiene, sondern Firmen wie idealo.de oder Zanox. Und andere, vor allem regionale Verlage seien nicht so schlau gewesen, sich rechtzeitig an solchen Unternehmen zu beteiligen, um den Journalismus querfinanzieren zu können.” (Niggemeier)
„Bezeichnenderweise wird die Forderung nach einem Leistungsrecht gerade von den sehr großen Verlagshäuser erhoben. Sollte ihr Plan umgesetzt werden, müsste zunächst eine neue Verwertungsgesellschaft geschaffen werden. Diese hätte das Ziel, möglichst viel Geld einzusammeln und die Einnahmen (nach Abzug eines Anteils für die interne Verwaltung) an die Verlage auszuschütten. Der Verteilungsschlüssel würde von der Verwertungsgesellschaft festgelegt. Weiter