Verwertungsgesellschaft nicht in Sicht Am 25. Juli 2013 - 14:34 Uhr von Tom Hirche
Der Markt Intern Verlag berichtet über ein Rundschreiben vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) vom 15. Juli 2013. Demnach lege der VDZ seinen Mitgliedern nahe, zwar ein Opt-In abzugeben. Zusätzlich sollte man aber erklären, dass diese Einwilligung nur vorläufig sei, für den Fall, dass "in naher Zukunft" eine Verwertungsgesellschaft die Leistungsschutzrechte der Presseverleger kollektiv wahrnehme. Denn "derzeit [würden] die Rahmenbedingungen einer Verwertungsgesellschaft" geprüft. Wann diese Prüfung abgeschlossen sein soll und mit welchen Ergbenis sei nicht absehbar.
Markt Intern-Justiziar Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold kritisiert dies:
Es war ein klarer Design-Fehler, das Leistungsschutzrecht als Verbotsrecht auszugestalten. Keinem Verleger geht es doch darum, seine Formate von den Nutzern fernzuhalten. Die Akzeptanz der Bestätigungserklärung von Google News zeigt das deutlich. Die Befürworter des Leistungsschutzrechts haben sich damit ihr Waterloo selbst eingebrockt.
Diskussion um Leistungsschutzrecht versachlichen! Zeitungs- und Zeitschriftenverleger kritisieren Google Am 17. November 2010 - 2:14 Uhr von Redaktion
Der BDZV tritt mit dieser Pressemitteilung den Aussagen von Google Deutschland bei den Medientagen 2010 in München entgegen. Es sei unzutreffend, dass das Zitatrecht durch das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) beeinträchtigt werde. Der Schutz der Verleger über die von Journalisten abgeleiteten Urheberrechte sei unzureichend. Zudem gebe es das Angebot der Verleger an die Content-Aggregatoren, Presse-Inhalte gegen Entgelt nutzen zu dürfen. Weiter
Verlegerverbände: BDI-Erklärung inkonsequent und pressefeindlich Am 17. November 2010 - 1:41 Uhr von Redaktion
Die Verlegerverbände BDZV und VDZ reagieren mit dieser Pressemitteilung auf die Erklärung des BDI und anderer Wirtschaftsverbände, die ein neues Leistungsschutzrechte für Presseverleger (Presse-LSR) rundweg abgelehnt hatte. Diese wiederum sei bei den Verlegern „auf Unverständnis und Irritation gestoßen”. Weiter