Das sagen die Verlage Am 3. August 2013 - 10:43 Uhr von Tom Hirche
Im Blog der FAZ sind Stellungnahmen einiger großer Verlagshäuser sowie des Verlegerverbandes zu lesen, weshalb sie vorerst bei Google bleiben wollen. Weiter
Gastkommentar: Geistiges Eigentum besser schützen! Am 9. Juli 2012 - 10:25 Uhr von David Pachali
VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer nutzt Bild am Sonntag, um dort ein Presse-Leistungsschutzrecht zu fordern. Es sei höchste Zeit für ein Presse-LSR, weil kreative Leistung „kopiert, gestohlen und verbreitet” würde.
Leistungsschutzrecht [Frage-Antwort-Sammlung] Am 22. Juli 2011 - 13:32 Uhr von Redaktion
- VDZ
- Robert Schweizer
- Robert Heine
- Presseschauder
- Jan Hegemann
- Christoph Keese
- Christoph Fiedler
- BDZV
In seinem Blog stellt Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel Springer AG, eine Fragen-Antworten-Sammlung zum Presse-Leistungsschutzrecht zusammen. Die Sammlung gibt einen Überblick über die Positionen des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), des Verbands Deutscher Zeitungsverleger (VDZ) sowie weiterer Verlagsvertreter, die sich für ein Leistungsschutzrecht einsetzen. Weiter
Alles falsch [VDZ-Replik zum Leistungsschutzrecht] Am 21. März 2011 - 16:00 Uhr von Redaktion
In einem Beitrag in der Zeit verteidigt VDZ-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Fürstner ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR). Der Beitrag ist eine Replik auf den zuvor dort veröffentlichen Artikel von Dieter Schweer (BDI), der sich gegen ein Presse-LSR ausgesprochen hatte. Weiter
FDP-Staatssekretär fordert von den Verlagen: „Vermitteln Sie Ihr Anliegen prägnanter!” Am 29. November 2010 - 12:43 Uhr von Redaktion
Horizont.net berichtet über eine Rede des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto (FDP), auf den VDZ-Zeitschriftentagen in Berlin. Darin hatte Otto grundsätzlich eine große Bedeutung des Schutzes geistigen Eigentums im Internet anerkannt. Zugleich wandte er sich aber auch gegen verbale Angriffe der Verleger auf eine ablehnende Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) zu einem Presse-Leistungsschutzrecht. Den BDI für seine Haltung zu geißeln, sei „nicht zielführend”. Weiter
Unwillige Zahler im Kostenlosnetz Am 17. November 2010 - 2:04 Uhr von Redaktion
Die FTD berichtet über gegensätzliche Positionen der Wirtschafts- und Verlegerverbände bei der Frage, ob ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) eingeführt werden solle oder nicht. Die Verleger wollten damit ihre Zukunft in der digitalen Welt sichern, indem ein Presse-LSR helfe, die „unentgeltliche und illegale” Nutzung von Presse-Inhalten durch Dienste wie Google-News zu unterbinden. Es sei eine Art Online-GEMA geplant, obwohl Unternehmen bereits heute für firmeninterne Presse-Spiegel Vergütungen zahlten. Weiter
Industrie, Einzelhandel und Gewerbe streiten mit Verlegern über Leistungsschutzrecht Am 17. November 2010 - 1:43 Uhr von John Weitzmann
Heise online berichtet über die Erklärung des BDI und anderer Wirtschaftsverbände gegen die Einführung eines neuen Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Presse-LSR) und die Reaktion der Verlegerverbände BDZV und VDZ. Wärend die Wirtschaft Zusatzkosten in Milliardenhöhe fürchte, hielten die Verleger dies für überzogen und hätten Dialogbereitschaft signalisiert. Weiter
Verlegerverbände: BDI-Erklärung inkonsequent und pressefeindlich Am 17. November 2010 - 1:41 Uhr von Redaktion
Die Verlegerverbände BDZV und VDZ reagieren mit dieser Pressemitteilung auf die Erklärung des BDI und anderer Wirtschaftsverbände, die ein neues Leistungsschutzrechte für Presseverleger (Presse-LSR) rundweg abgelehnt hatte. Diese wiederum sei bei den Verlegern „auf Unverständnis und Irritation gestoßen”. Weiter
Leistungsschutzrecht oder Informationsfreiheit - auf dem Weg zur öffentlich-rechtlichen Presse? Am 8. Dezember 2010 - 16:40 Uhr von Redaktion
Bei dieser Podiumsdiskussion im Rahmen der IFA-Medienwoche 2010 diskutierten Jan Mönikes (Justiziar des Bundesverbandes deutscher Pressesprecher), Matthias Spielkamp (Projektleiter iRights.info) und Christoph Fiedler (Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik im Verband Deutscher Zeitschriftenverleger) unter der Moderation von Oliver Süme über das Für und Wider eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Der ebenfalls eingeplante FDP-Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae hatte kurzfristig abgesagt.
Verleger: Leistungsschutzrecht soll Sprache monopolisieren Am 2. September 2010 - 9:39 Uhr von Administrator
Markus Beckedahl berichtet in diesem Beitrag aus Strategiepapieren, die Netzpolitik.org aus dem Verlegerumfeld zugespielt wurden, darunter ein Rundschreiben an die Mitglieder eines internen Arbeitskreises Leistungsschutzrecht. Es nehme Stellung zu vier Verhandlungsrunden mit dem DJV und DJU/Verdi über die Pläne zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR). Die Verleger äußerten darin Missfallen über die Forderung der Journalisten nach einer hälftigen Beteiligung an den Einnahmen aus dem Presse-LSR und weitere Bedingungen der Gewerkschaften. Auch würden kleine Journalisten-Gewerkschaften Probleme bereiten. Weiter
Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie: Streit-Thema Leistungsschutzrecht Am 13. Dezember 2019 - 13:17 Uhr von Tom Hirche
- VG Media
- ver.di
- VDZ
- iRights
- GRUR
- eco
- DJV
- Deutscher Kulturrat
- Bundesverband Deutsche Startups
- BITKOM
- BDZV
- Verwertungsgesellschaft
- Urheberrecht
- Umsetzung
- Stellungnahme
- Snippet
- Richtlinie
- Journalisten
- Hyperlinks
- Europäische Union
- Beteiligungen
Bis zum 7. Juni 2021 haben die Mitgliedsstaaten Zeit, die neuen EU-Vorgaben zum Urheberrecht umzusetzen. Über 120 Stellungnahmen sind beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingegangen. Wir haben uns die Anmerkungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Artikel 15) genauer angeschaut. Fazit: Mehr Uneinigkeit geht nicht. Weiter
Weitere Infos zu dieser News
- Richtlinientext
- Stellungnahme GRUR
- Stellungnahme BDZV/VDZ
- Stellungnahme Google
- Stellungnahme iRights e.V.
- Stellungnahme VG Media
- Stellungnahme eco
- Stellungnahme bitkom
- Stellungnahme Bundesverband Deutsche Startups
- Stellungnahme Facebook
- Stellungnahme DJV
- Stellungnahme ver.di
- Stellungnahme Deutscher Kulturrat
Verleger blicken nach Europa, Startups und Siegfried Kauder gegen Leistungsschutzrecht Am 22. September 2012 - 12:10 Uhr von David Pachali
- Urheberrechtsreform
- Kabinettsentwurf
- Geschäftsmodelle
- Europäisches Urheberrecht
- Dritter Korb
- Aggregatoren
Wandert das Leistungsschutzrecht nach Europa? Zumindest werfen die deutschen Verleger Blicke nach Frankreich und auch in Österreich gibt es erneute Forderungen. Am Donnerstag veröffentlichten die Verlegerverbände BDZV, VDZ und die französische Association de la Presse IPG eine gemeinsame Erklärung, in der die jeweiligen Regierungen zur Einführung eines LSR aufgefordert werden. Weiter
Die Kommunikationsfreiheit bleibt durch die Zitierfreiheit gewährleistet. Das urheberrechtliche Zitatrecht soll in vollem Umfang auch für das Leistungsschutzrecht gelten (Schweizer, BDZV und VDZ).
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage führt zu keinerlei Einschränkungen von bisherigen Freiheiten. Die Kommunikationsfreiheit bleibt durch die Zitierfreiheit gewährleistet, die durch das Leistungsschutzrecht nicht berührt werden soll (Schweizer, BDZV und VDZ).
Zudem bezieht sich das Leistungsschutzrecht nicht auf die Texte selbst. Es greift nicht, wenn jemand etwa eine Überschrift, die schon auf einer Verlagswebseite publiziert wurde, auch auf seiner Webseite verwendet. Das Leistungsschutzrecht schützt vielmehr nur vor Übernahmen von Inhalten von der Originalquelle. Der HTML-Code der Verlagswebseiten verkörpert den Wert, den Presseverlage mit erheblichem Investitionsaufwand schaffen. Er soll davor geschützt werden, von Dritten unbefugt genutzt zu werden (Keese). „Nachrichten, Texte oder gar Worte werden schon deshalb nicht monopolisiert, weil das Leistungsschutzrecht Texte nur in Anbindung an das Presseerzeugnis erfasst. Werden Worte oder Sätze ohne Bezug auf das Presseerzeugnis verwendet, kann, wie heute schon, allenfalls das Urheberrecht des Autors betroffen sein.” (Fiedler)
Ein Monopolrecht, das kleine Textausschnitte, kurze Wortfolgen wie einzelne Sätze oder Überschriften erfasst, wird unweigerlich den Umgang mit der Sprache an sich einschränken. Das Urheberrecht vermeidet solche negativen Effekte. Es ist ein selbstverständlicher Grundsatz, dass nicht die Sprache an sich, sondern nur konkrete Formulierungen geschützt sind. Urheberrechtsschutz entsteht erst ab einer gewissen „Schöpfungshöhe”. Kurze Wortfolgen, Überschriften oder einzelne Sätze in Presseartikeln sind in aller Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Weiter
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage hat nichts mit einer „Presse-GEZ” gemein. Dementsprechende Aussagen sind irreführend und unwahr (Döpfner). Zahlen muss nur, wer nutzen will. „Wer das Angebot nicht annehmen will, nutzt nicht und zahlt nicht” (Fiedler). „Deshalb ist auch falsch, den Eindruck zu erwecken, mit dem Leistungsschutzrecht würde eine staatliche Zwangsabgabe geschaffen.” (BDZV).
Sofern Leistungen von Suchmaschinen und Aggregatoren durch das Leistungsschutzrecht erfasst werden, ist die Möglichkeit, der „Nutzung” zu entgehen, rein theoretischer Natur. Zwar ist es möglich, dass solche Dienste Verlagsangebote ausschließen. Das wäre aber einerseits nicht im Interesse der Verlage und würde im Zweifel von diesen angegriffen, etwa mit kartellrechtlichen Mitteln. Weiter
„Wir wollen nicht mehr als das, was andere – nämlich Fernsehsender, Konzertveranstalter, Filmproduzenten, Datenbankhersteller und viele weitere Branchen – seit Jahrzehnten haben” (BDZV und VDZ in einer gemeinsamen Pressemitteilung). Die Presseverleger werden gegenüber anderen "Werkmittlern" wie Filmproduzenten, Tonträgerherstellern, Sendeunternehmen oder Konzertveranstaltern, benachteiligt, sie stehen rechtlich „nackt da” (Hegemann).
Gleiches wird hier ungleich behandelt. Die Leistung des Presseverlegers ist nicht weniger schutzwürdig als die anderer Werkmittler. "Der Presseverleger schafft die Voraussetzung dafür, dass der journalistische Beitrag überhaupt Leser findet und Wirkung entfalten kann." (Hegemann).
Die Leistungen der Presseverleger sind mit denen anderer Werkmittler, die nach geltendem Recht Leistungsschutzrechte haben, nicht vergleichbar. Weiter
- Wirtschaftsverbände
- VDZ
- Hubert Burda Media
- Deutsche Bank Research
- BITKOM
- BDZV
- BDI
- Axel Springer Verlag
Das Leistungsschutzrecht wird benötigt, um eine Schutzlücke zu füllen. Anders als andere Werkmittler haben die Verlage keine eigenen Eigentumsrechte an ihren Leistungen. Sie sind daher „schutzlos ausgeliefert im Internet“ (Hegemann). Auch die Presseverlage „brauchen die Sicherheit, dass ihnen das ausschließliche Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentliche Zugänglichmachung für Presseerzeugnisse zusteht, und das muss auch für digitale Medien gelten.” (Hubert Burda).
Eine Schutzlücke existiert nicht. Die Verlage lassen sich umfassend Rechte von den Journalisten einräumen (durch Autoren- oder Arbeitsverträge, allgemeine Geschäftsbedingungen wie Autoren- und Publikationsbedingungen, Tarifverträge etc.). Weiter