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Verlegerverbände: BDI-Erklärung inkonsequent und pressefeindlich
Die Verlegerverbände BDZV und VDZ reagieren mit dieser Pressemitteilung auf die Erklärung des BDI und anderer Wirtschaftsverbände, die ein neues Leistungsschutzrechte für Presseverleger (Presse-LSR) rundweg abgelehnt hatte. Diese wiederum sei bei den Verlegern „auf Unverständnis und Irritation gestoßen”.
Auch der BDI, so die Erklärung der Verleger, trete stets dafür ein, gewerblich genutzte Leistungen entgeltpflichtig zu halten. Dies in diesem Fall der Presse vorzuenthalten, um die eigenen Taschen zu schonen, sei nicht hinnehmbar. Auch seien die genannten Milliardenbeträge, die laut BDI zusammengerechnet auf deutschen Unternehmen zukommen würden, völlig überzogen und so nie gefordert worden.
Es gehe nur um einen Schutz, der dem von Sendeunternehmen, Filmherstellern und anderen vergleichbar sei, nicht jedoch um eine Zwangsabgabe, der niemand entgehen könne. Wenn der BDI das Bild einer solchen Zwangsabgabe zeichne, sei dies „eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit”, so der BDZV weiter. Die Verleger würden auch der Wirtschaft mit dem von ihnen finanzierten Qualitätsjournalismus täglich ein „grenzenloses Wissen” anbieten. Wo es sachgerecht sei, müsse dies auch in Rechnung gestellt werden. Man wolle daher den Dialog mit dem BDI und anderen Verbänden fortsetzen.
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